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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Landkreis Hochtaunuskreis

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Ausländerbehörde.

Wichtiges im Überblick


Hochtaunuskreis - Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 ,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Telefon: 06172 999-0
Fax: 06172 999-9800
E-Mail: auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de
E-Mail: asyl@hochtaunuskreis.de
E-Mail: einbuergerungen@hochtaunuskreis.de
E-Mail: personenstandswesen@hochtaunuskreis.de
Web: https://www.hochtaunuskreis.de

Rechtsgrundlage