Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern
Leistungsbeschreibung
Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.
Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Voraussetzungen
Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.
Weiterführende Informationen
Wichtiges im Überblick
Finanzamtssuche
Web: https://finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen/finanzamtssuche
Rechtsgrundlage
- § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 39e Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 46 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)



