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Erste Satzung zur Änderung der ABFALLSATZUNG der Stadt Friedrichsdorf

18.12.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Ersten Satzung zur Änderung der ABFALLSATZUNG der Stadt Friedrichsdorf

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), sowie § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) i.V.m. § 1 Abs. 6 und § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) vom 6. März 2013 (GVBl. S. 80), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), §§ 1 bis 6a, 9 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in der Sitzung am 11. Dezember 2025 folgende Erste Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 4. November 2022 beschlossen.

Artikel I

Die Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 4. November 2022 wird wie folgt geändert:

§ 15 Gebühren

§ 15 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Gebührenmaßstab ist das jedem anschlusspflichtigen Grundstück gemäß § 8 Abs. 7 zur Verfügung stehende Gefäßvolumen. Als Entsorgungsgebühr werden bei Zuteilung folgender Gefäße erhoben:

a) Restabfall

 

für das 

Jahr 

2026

für das 

Jahr 

2027

ab dem 

Jahr 

2028

 
60 l-Gefäß

12,61 €

12,90 €

13,19 €

pro Monat
bei 14-täglicher 
Leerung

60 l-Gefäß

(Windeltonne)

6,31 €

6,45 €

6,60 €

pro Monat 
bei 14-täglicher 
Leerung
80 l-Gefäß

16,81 €

17,20 €

17,58 €

pro Monat 
bei 14-täglicher 
Leerung
120 l-Gefäß

25,22 €

25,79 €

26,38 €

pro Monat 
bei 14-täglicher 
Leerung
240 l-Gefäß

50,44 €

51,59 €

52,75 €

pro Monat 
bei 14-täglicher 
Leerung
1.100 l-Gefäß

231,19 €

236,44 €

241,78 €

pro Monat 
bei 14-täglicher 
Leerung
1.100 l-Gefäß

462,38 €

472,88 €

483,56 €

pro Monat 
bei wöchentlicher 
Leerung
1.100 l-Gefäß

924,76 €

945,75 €

967,12 €

pro Monat 
bei 2x wöchentlicher 
Leerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) Bioabfall

 

für das 

Jahr 

2026

für das 

Jahr 

2027

ab dem 

Jahr 

2028

 
60 l-Gefäß

6,76 €

6,94 €

7,13 €

pro Monat 
bei 14-täglicher 
Leerung
120 l-Gefäß

13,52 €

13,88 €

14,25 €

pro Monat 
bei 14-täglicher 
Leerung
240 l-Gefäß

54,08 €

55,52 €

57,00 €

pro Monat 
bei wöchentlicher 
Leerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 15 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

(4) 60 l-Restabfallsäcke werden zum Stückpreis von 6,50 € abgegeben. BigBag-Säcke mit einem Volumen von 1.000 l für Asbest, Glas- und Steinwolle werden zum Stückpreis von 10,50 € abgegeben.

§ 15 Abs. 8 erhält folgende Fassung:

(8) Für die Anlieferung bestimmter Abfälle auf dem städtischen Wertstoffhof werden die nachfolgenden Gebühren erhoben:

a) Bauschutt/Baumischabfälle              40,00 € pro 0,25 m³,

b) Sperrmüll (gewerblich)                    50,00 € pro m³,

c) Sperrmüll (privat)                            frei,

d) Grünabfälle (gewerblich)                 55,00 € pro m³,

e) Grünabfälle (privat)                         frei,

f) Altreifen                                         12,00 € pro Stück,

g) Glas- und Steinwolle                       50,00 € pro 0,25 m³

h) Faserzementplatten                        70,00 € pro 0,25 m³

i) Altholz aus dem Außenbereich          18,00 € pro 0,25 m³
   (behandelt, A4)

j) Restabfälle
   bis 60                                            6,50 €
   bis 120 l                                        13,00 €
   pro m³                                          105,00 €

Gebührenmaßstab ist das Volumen oder die Stückzahl.

Artikel II

Inkrafttreten

Die Erste Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Friedrichsdorf, 12. Dezember 2025

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf

Lars Keitel
Bürgermeister

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