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Aktionstag – „Kommunen am Limit“

22.06.2026

Am 22. Juni 2026 setzen Städte, Landkreise und Gemeinden bundesweit mit dem Aktionstag „Kommunen am Limit“ ein gemeinsames Zeichen, um auf die zunehmend angespannte Finanzlage der Kommunen aufmerksam zu machen.

Auch die Stadt Friedrichsdorf beteiligt sich an dieser bundesweiten Initiative. Ziel ist es, die Öffentlichkeit sowie die politischen Entscheidungsträger auf die dramatische finanzielle Situation vieler Städte und Gemeinden hinzuweisen und die Notwendigkeit einer nachhaltigen Stärkung der kommunalen Finanzen zu unterstreichen.

 Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.

Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.

Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie z. B. Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.

Bürgermeister Lars Keitel nimmt Stellung dazu: „Wenn Leistungen eingeschränkt werden, Gebühren steigen oder Investitionen ausbleiben, richten sich Fragen und Kritik zunächst an die Kommune. Dabei liegen die Ursachen oft weit über die kommunale Ebene hinaus. Dieses Spannungsfeld wird für die Städte und Gemeinden zunehmend zur Belastung.“

Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:

  • Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen. 

  • Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.

Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt

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