Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023
08.10.2026
Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24/2025), wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in der Sitzung am 17.09.2026 folgenden Beschluss gefasst hat:
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 wird zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen und beschlossen. Gemäß § 114 HGO wird dem Magistrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.
Friedrichsdorf, den 29. September 2026
Magistrat der Stadt
Friedrichsdorf
Lars Keitel
Bürgermeister




