Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbe-zirk Friedrichsdorf IV (Seulberg)
11.07.2025
Interessierte Personen werden gebeten, sich bis zum
11. August 2025
beim Magistrat der Stadt Friedrichsdorf, Haupt- und Personalamt, Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf, schriftlich zu bewerben.
Hierbei sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Beruf
- vollständige Anschrift
- kurzer Lebenslauf
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Bestätigung der Wahl und Ernennung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Das Schiedsamt kann nicht bekleiden,
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
- eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
- wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder
Notar bestellt ist; - wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
wer die rechtsprechende Gewalt als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder
das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im
Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Le-
bensjahr vollendet haben wird; - nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes, bei Gemeinden mit mehreren Schieds-
ämtern nicht in der Gemeinde wohnt; - durch sonstige, nicht unter § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Hess. Schiedsamtsgesetzes
fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen
beschränkt ist.
Friedrichsdorf, 7. Juli 2025
Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf
Lars Keitel
Bürgermeister
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