Aufgabe des Datenschutzes ist es,
den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Wir nehmen den Schutz Ihrer Grundrechte - Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetzt (GG) - sehr ernst.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten mit großer Sorgfalt und entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften. Jede Verarbeitung wird im Detail geprüft und unter den Gesichtspunkten der Grundregeln für die Datenverarbeitung bewerten. Neue automatisierte Verfahren (Softwareprodukte) werden vor Anschaffung und Einsatz auf die datenschutzgerechte Verarbeitung und die technische Sicherheit im Sinne der Betroffenen kontrolliert.
„Datenschutz in der Praxis“ soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich umfangreich über die geltenden Bestimmungen zum Datenschutz zu informieren und ihr Auskunftsrecht über jede Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Stadt Friedrichsdorf gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen zu können.

Datenschutzerklärungen
nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
der Stadt Friedrichsdorf und der Stadtwerke Friedrichsdorf
Alle erforderlichen DS Informationen werden in der Verwaltung nach und nach erarbeitet
und dann hier veröffentlicht!
Erläuterungen
Die Informationspflichten bilden die Basis für die Ausübung der Betroffenenrechte (insbesondere der Art. 15 ff. DS-GVO). Nur wenn die betroffene Person weiß, dass personenbezogene Daten über sie verarbeitet werden, kann sie diese Rechte auch ausüben. Die Informationspflichten gemäß der DS-GVO gehen daher weit über die bisherige Rechtslage hinaus und müssen beachtet werden, sofern keine Ausnahmevorschriften greifen.
Die DS-GVO regelt die Informationsverpflichtungen des Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person in Abhängigkeit davon, ob personenbezogene Daten bei der betroffenen Person (Direkterhebung, Art. 13 DS-GVO) oder bei Dritten (Dritterhebung, Art. 14 DS-GVO) erhoben werden.
Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person - Direkterhebung.
Informationen nach Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
bei Dritterhebung der personenbezogenen Daten - Dritterhebung
Weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie im Kurzpapier Nr. 10 der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK)
Finanzen, Steuern und Abgaben
- Abfallgebühren Festsetzung (79 KB)
- Abwasser- und Niederschlagsgebühren Festsetzung (67.4 KB)
- Gartenwasser Antrag auf Erstattung (66.2 KB)
- GEOGRAT Informationssysteme (GISX) – Erhebung & Ermittlung versiegelter Flächen (Art. 13 + 14 DS-GVO) (53.9 KB)
- Grundsteuer A+B Festsetzung nach Art 13+14 (83.8 KB)
- Hundesteuer Erhebung (54.9 KB)
- Spielapparatesteuer Festsetzung (79.9 KB
- Wasserstandmeldung elektronisch (49.7 KB)
Verkehrs- und Ordnungsamt
- Einwohnermeldeamt Datenverarbeitung & Betroffenenauskunft Hessen (242.9 KB)
- Einwohnermeldeamt Datenverarbeitung (84.2 KB)
- Einwohnermeldeamt Fischereischeine (49.7 KB)
- Einwohnermeldeamt OLAV Abmeldung Nebenwohnung (105.4 KB)
- Einwohnermeldeamt OLAV Antrag auf Auskunftssperre (101.4 KB)
- Einwohnermeldeamt OLAV Meldebescheinigung (127.4 KB)
- Einwohnermeldeamt OLAV Übermittlungssperre (127.7 KB)
- Gewerbe migewa elektronische An-Ab-Ummeldung (125.3 KB)
- Gewerbe Anzeige nach § 6 HGastG (105.9 KB)
- Gewerbe Prostituiertenschutzgesetz Anmeldung Erlaubnis (104.8 KB)
- Ordnungsamt Sondernutzung öffentlicher Straßen §16 HStrG (104.9 KB)
- OWIG Ordnungswidrigkeitsverfahren nach §50 HDSIG (Art 13 + 14 DS-GVO) (90 KB)
- Standesamt Anforderung Eheurkunden (102.5 KB)
- Standesamt Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunden (105.3 KB)
- Standesamt Beantragung Geburtsurkunde (102.9 KB)
- Standesamt Beantragung Sterbeurkunde (101.3 KB)
- Standesamt Sterbefallanzeige nach Art 13 + 14 (105.1 KB)
- Wahlamt Anforderung pers. Daten Parteien Vereine Verbände Besetzung Wahlvorstände (79.3 KB)
- Wahlamt Berufung Mitglieder Wahlvorstaende nach Art 14 (106.5 KB)
- Wahlamt Online-Wahlschein (104.1 KB)
- Wahlamt Votemanager nach Art 13 DS-GVO (103.8 KB)
- Wahlamt Votemanager nach Art 14 DS-GVO (109.1 KB)
Amt für soziale Angelegenheiten
- Jugendbüro Ferienfreizeiten & Jugendarbeit (78.8 KB)
- Jugendvertretung Bewerbung zur Wahl (99.4 KB)
- Jugendvertretung Mandatsbearbeitung Geschäftsstelle (100.1 KB)
- Jugendvertretung Mandatsbearbeitung im Sitzungsdienst (99.8 KB)
- Kindertagesstätten und Kinderbetreuungseinrichtungen Verwaltung (85 KB)
- Senioren Antrag auf Seniorenpass (74.7 KB)
- Senioren Datenverarbeitung Seniorenbüro (78.5 KB)
- Senioren Leistungen der Stadt Info nach Art. 14 DSGVO (80.9 KB)
- Senioren Mandate Seniorenbeirat (54 KB)
- Sozialer Dienst Anbieter Flüchtlingsunterkünfte (77.2 KB)
- Sozialer Dienst Beratungsdienstleistung (78.1 KB)
- Sozialer Dienst Friedrichsdorfer Sozial Pass (98.5 KB)
Stadtplanung-, Umwelt- und Hochbauamt
- Bauamt Antragstellung Abweichung-Ausnahme-Befreiung HBO BauGB (85 KB)
- Bauamt Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben (84 KB)
- Bauamt Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren (60.2 KB)
- Klimaschutz Aufsuchende Energieberatung (102.9 KB)
- Klimaschutz Mitglieder Klimabeirat (82.1 KB)
- Mobilität Haushaltsbefragung 2024 (103.3 KB)
- Umwelt- und Energieberatung POWER Energie Check Gutschein (81.7 KB)
- Umwelt- und Energieberatung Zuwendung gemäß Förderrichtlinien (88.7 KB)
Sport- und Kulturamt
- Freibad Anmeldung Kinderschwimmkurse (49.8 KB)
- Kultur Einladung Johann-Philipp-Reis-Preis Verleihung nach Art 14 (108.7 KB)
- Kultur Eintrittskarten Reservierung und Zusendung (78.3 KB)
- Kultur Zusendung Kulturinformationen (76.3 KB)
- Sport Veranstaltung Sportlerehrung (100 KB)
- Stadtbücherei Nutzung (45.4 KB)
- Stadtbücherei Spendenverzeichnis Deko Neue Bücherei (45.6 KB)
- Vereinseintrag im Internet Art 13 & 14 (54.8 KB)
- Vereinsförderungsprogramm (77.3 KB)
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Wirtschaftsförderung & Stadtmarketing
Weitere Informationen
Warum Datenschutz?
Das in Art. 1 Abs.1, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht des Einzelnen, seine Privatsphäre nach außen zu schützen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Persönlichkeitsrecht im so genannten Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 ausgeführt, dass dieses Grundrecht auch die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen zu können. Dieses Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" soll es dem Einzelnen ermöglichen, sich seine Intim- und Privatsphäre zu erhalten.
Allerdings besteht dieses Recht nicht schrankenlos, denn die öffentlichen Stellen sind für die sachgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben darauf angewiesen, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Sie haben daher in jedem Einzelfall eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem öffentlichen Interesse vorzunehmen und darauf zu achten, dass Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig sind.
Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) und andere Datenschutzvorschriften verfolgen den Zweck, den verfassungsrechtlich gesicherten Schutz des Persönlichkeitsrechts zu gewährleisten und konkretisieren die Voraussetzungen, unter denen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Dabei ist immer der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verboten ist, soweit sie nicht durch das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) oder eine andere Rechtsvorschrift ausdrücklich erlaubt oder angeordnet ist oder der Betroffene dazu schriftlich seine Einwilligung erklärt hat.
Gesetze & Rechtsgrundlagen

Der Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach verschiedenen Vorschriften, indes speziell die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und für Hessen das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Anwendung finden.
Auch in zahlreichen weiteren Gesetzen finden sich Regelungen zum Datenschutz, so beispielsweise in § 35 SGB I, § 67 ff. SBG X, in dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG).
Nachfolgend finden Sie die Verweise zu den einschlägigen Bestimmungen aus dem Datenschutz:
- Landesdatenschutzgesetz Hessen
Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) – in der Fassung vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82)
- Bundesdatenschutzgesetz – Bundesrepublik Deutschland
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - in der Fassung vom 30. Juni 2017 (BGBl. I, S. 2097)
- Europäische Verordnungen & Richtlinien
Verordnung (EU 2016/679) vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung DSGVO)
Richtlinie (EU 2016/680) vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr (Europäische Richtlinie für Polizei und Justiz)
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Friedrichsdorf und der Stadtwerke Friedrichsdorf

Zu den Kernaufgaben von Datenschutzbeauftragten zählen gemäß Art. 39 DSGVO und § 7 HDSIG:
- Unterrichtung und Beratung,
- Überwachung der Einhaltung der DS-GVO und anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedsstaaten (des BDSG, HDSIG und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz), Zuweisung von Zuständigkeiten,
- Sensibilisierung und Schulung
- Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung,
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde,
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde.
Neben den Kernaufgaben ist die Datenschutzbeauftragte Ansprechpartnerin der betroffenen Personen für sämtliche Fragen rund um das Thema Datenschutz und Sie können sie jederzeit zu Rate zu ziehen, sofern es um die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Wahrnehmung Ihrer Rechte geht.
Telefon 06172 731 - 1345 / Email datenschutz@friedrichsdorf.de
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde

Wenn Sie meinen, dass die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,
Postfach 3163,
65021 Wiesbaden,
Telefon: +49 611 1408 – 0, Telefax: +49 611 1408 – 611.
Email: Poststelle@datenschutz.hessen.de
Internet: https://datenschutz.hessen.de/
Datenschutz-Grundverordnung in der Vereinsarbeit
Datenschutz im Verein
Vortrag vom 15.06.2018, Forum Friedrichsdorf
Rechtsanwälte Lienig & Lienig Haller
Referent Timo Lienig