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Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 228 „Backesgärten“ der Stadt Friedrichsdorf, Ortsteil Köppern

26.07.2025

Die Stadt Friedrichsdorf hatte im Zeitraum vom 24. Juni 2024 bis einschließlich 2. August 2024 den Bebauungsplanentwurf Nr. 228 „Backesgärten“ nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Mit dem Bebauungsplan „Backesgärten“ sollen die Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung und deren Erschließung geschaffen werden. 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf hat in Ihrer Sitzung vom 3. Juli 2025 die Offenlage des überarbeiteten Bebauungsplanentwurf Nr. 228 „Backesgärten“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet „Backesgärten“ liegt im Nordwesten von Köppern, östlich der Dreieichstraße und ist von Wohngebäuden umschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Köppern, Flur 17 die Flurstücke 41/1; 68; 69; 70; 71; 72; 73; 74; 75/2; 80/3 sowie teilw. 112/1.

Lageplan (unmaßstäblich) ansehen

Der Entwurf des Bebauungsplans, mit der Begründung und dem Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung, die Fachgutachten (Baugrunduntersuchung, Faunistische Untersuchung und Schalltechnische Untersuchung) sowie den nach Einschätzung der Stadt Friedrichsdorf wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 28. Juli 2025 bis einschließlich 8. September 2025

unter dieser Seite im Internet veröffentlicht.

 

Die Unterlagen können darüber hinaus auch über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. 

Außerdem ist eine Einsichtnahme während der nachstehenden Dienststunden im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, 3. Obergeschoss, Zimmer 304 möglich:

montagsvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
dienstagsvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
mittwochsvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstagsvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
freitagsvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@friedrichsdorf.de 

übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch während des genannten Zeitraums schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Auslegungsstelle vorgebracht werden.

Hinweis: Gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Neben dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegen die folgenden umweltbezogenen Fachgutachten und Stellungnahmen aus: 

I. Fachgutachten

Baugrunduntersuchung; Baugrundbüro Simon Ingenieurgesellschaft mbH, mit Stand vom 24.01.2020. Es werden Aussagen zum Aufbau des Untergrundes getroffen, sowie chemische Analysen des Baugrundes durchgeführt.

Faunistische Untersuchung; Plan Ö GmbH, mit Stand vom 16.05.2025. Es wurden Untersuchungen zum Vorkommen von planungsrelevanten Tierarten mit europäischen oder nationalen Schutzstatus durchgeführt und Maßnahmen abgeleitet.

Schalltechnische Untersuchung; Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, mit Stand vom 22.08.2023. Mit Aussagen zu erwartenden Emissionen und schalltechnischen Anforderungen.

II. Umweltbezogene Stellungnahmen

Regierungspräsidium Darmstadt vom 30.07.2024 zu den Themen: Vorsorgender Bodenschutz, vorhandene Oberflächengewässer (3. Ordnung), Umgang mit Niederschlagswasser.

Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss Fachbereich Umwelt, Naturschutz- und Bauleitplanung vom 25.07.2024 zu den Themen: Landwirtschaftliche Nutzung, Wohnraumdichte, Biotopkartierung, Begrünung des Grundstücks, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Aktualisierung des Artenschutzgutachtens, Schalltechnische Untersuchung, Umgang mit Niederschlagswasser.

Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung hessenArchäologie vom 03.07.2024 zu den Themen: Umgang mit möglichen Bodendenkmälern.

NABU Ortsgruppe Friedrichsdorf vom 02.08.2024 zu den Themen: Flächenverbrauch, Biotopkartierung, Bodendenkmäler, Artenschutz, Bestandsgrün, Durchgrünung, Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung, Maßnahmen zum Artenschutz, Baumpflanzungen, Verwendung von heimischen Pflanzen.

Öffentlichkeit 1 vom 27.07.2024 zu den Themen: Innerstädtische Verdichtung, faunistische Untersuchungen, Bodendenkmäler.

Öffentlichkeit 2 vom 28.07.2024 zu den Themen: Artenschutz und Lebensraum für Tierarten, Lärmemissionen, Verkehrsbelastung, Entwässerung.

Öffentlichkeit 3 vom 29.07.2024 zu den Themen: Lärmbelastung, Wasseradern, Versiegelung und Regenwasserversickerung.

 

Hinweise zum Datenschutz:

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer erhoben und verarbeitet.
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten erhalten Sie unter dem folgenden Link: 

Hinweise zu zum Umgang mit personenbezogenen Daten

Friedrichsdorf, 23.07.2025 

Der Magistrat der 
Stadt Friedrichsdorf 

Lars Keitel
Bürgermeister