Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
24.02.2024: Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. 131 – II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“

Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf
Nr. 131 – II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“
 
Am 11. Dezember 2003 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf die
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 131 „Wohngebiet Hoher Weg“ für
Teile der Flur 3 und 4 der Gemarkung Dillingen und Flur 7 der Gemarkung Friedrichsdorf
beschlossen. Der bisherige Bebauungsplan Nr. 110 „Schulzentrum“ soll in den Bereichen, die
von dem Bebauungsplanvorentwurf Nr. 131 – II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“ überdeckt
werden, durch diesen ersetzt werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen
für die Errichtung von Wohnbebauung und deren Erschließung geschaffen werden.
Im Mai 2013 fand die Trennung des Plangebiets in zwei Bereiche statt. Am 18.04.2019 wurde
der Teilbereich Nr. 131 – I „Wohngebiet Hoher Weg – Süd“ rechtskräftig. Für den Teilbereich
Nr. 131 – II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“ soll nun Planungsrecht geschaffen werden. Der
vorliegende Bebauungsplanvorentwurf kann in der Zeit vom 
 
                                        4. März 2024 bis zum 12. April 2024
 
eingesehen werden.

Neben dem Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegen Fach-
gutachten (Faunistische Untersuchung, Verkehrsplanerische Stellungnahme) aus.
 
Die Auslegung erfolgt während der nachstehenden Dienststunden im Rathaus der
Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, 3. Obergeschoss, Zimmer 310 a:

montags        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags  von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
freitags          von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Friedrichsdorf
 
www.friedrichsdorf.de/rathausonline/stadtrecht/bebauungsplaene_offen.php

sowie im Zentralen Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen
 
https://bauleitplanung.hessen.de
 
eingesehen werden.

Bedenken und Anregungen zu dem offenliegenden Bebauungsplanvorentwurf sollen in der
Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung@friedrichsdorf.de übermittelt werden,
können aber nach Bedarf auch während des genannten Zeitraums schriftlich oder zur
Niederschrift bei der o. g. Auslegungsstelle vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellung-
nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht
hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht
von Bedeutung ist.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere
Name, Anschrift, Telefonnummer erhoben und verarbeitet. Informationen zum Umgang mit
personenbezogenen Daten erhalten Sie unter
 
 
Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Stadt Friedrichsdorf im Blockinnenbereich
der Bebauung an der Straße „Am Rehlingsbach“ im Südwesten, der „Dillinger Straße“ im
Nordwesten und der „Taunusstraße“ im Nordosten. Im Südosten schließt das Bebauungs-
plangebiet Nr. 131 – I, „Wohngebiet Hoher Weg – Süd“ an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Dillingen, Flur 3 die
Flurstücke 192/1, 193/1, 193/2, 194, 195/7, 198/6, 199/2, 202/3 (teilw.) und in der Flur 4 die
Flurstücke 5/11, 5/13, 8/5, 8/6, 47/3, 47/4, 47/7, 48/1, 48/2, 52/7, 52/8, 61/1, 61/2, 63/9, 64/3,
67/1, 67/2, 69/3, 70/6, 71/2, 71/3, 75/2 (teilw.), 75/5, 75/6, 85/50 (teilw.), 85/51, 85/65, 85/66,
212/49.
 
 
Lageplan (unmaßstäblich)
 
Friedrichsdorf, 21.02.2024 
 
Der Magistrat der 
Stadt Friedrichsdorf 
 
Lars Keitel
Bürgermeister
 
 

Download Geltungsbereich AN 131/2 Wohngebiet Hoher Weg - Nord

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