Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
01.06.2018: Unternehmensflurbereinigung Rosbach vor der Höhe - K11, Wetteraukreis

Amt für Bodenmanagement BüdingenSchmuckbild
- Flurbereinigungsbehörde -
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen

Az.: UF 1866

 

 

Unternehmensflurbereinigung Rosbach vor der Höhe - K11, Wetteraukreis

                              Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke, die dem Flurbereinigungsverfahren Rosbach vor der Höhe - K11 unterliegen, werden hiermit gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546 ff.) in der derzeit geltenden Fassung festgestellt.

Begründung

Die Wertermittlung ist nach der Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG erfolgt.
Die Nachweisungen über die Wertermittlungsergebnisse der Grundstücke haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 26. bis 28. März 2018 im  Rathaus Rosbach, Homburger Straße 64, 61191 Rosbach v. d. Höhe ausgelegen. In einem Anhörungstermin (Teilnehmerversammlung) am 29. März 2018 wurden die Ergebnisse der Wertermittlung den Beteiligten vorgestellt und erläutert. Es wurde Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse vorzubringen. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse nach § 32 FlurbG erfüllt.

Die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sowie weitere Informationen zum Verfahren sind im Internet unter www.hvbg.hessen.de/UF1866 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen erhoben werden.

Die Frist wird auch durch Erhebung des Widerspruchs bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16  65195 Wiesbaden gewahrt.

Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Büdingen, den 14.05.2018


gez. Dr. Schweitzer


wird hiermit öffentlich bekannt gegeben:

61381 Friedrichsdorf, 22.05.2018

 

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf

 

Horst Burghardt
Bürgermeister

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