Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachung
04.02.2016: Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Friedrichsdorf
Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Vereinfachte Umlegung: „Wilhelmstraße / Am Viadukt“
Gemarkung: Friedrichsdorf
Flur 4, Flurstücke 187/4, 148/18, 29/24, 187/1, 187/2, 187/3
Flur 12, Flurstück 1/17
Flur 13, Flurstücke 25/2 – 25/10, 25/15, 8/10, 8/16, 8/20

Im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens „Wilhelmstraße / Am Viadukt“ wird gemäß
§ 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der am 26. Mai 2014 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung mit Ablauf des 23. November 2015 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Die Geldleistungen sind fällig.

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann - insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs - im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, Raum: 405, 61381 Friedrichsdorf, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Friedrichsdorf als Umlegungsstelle, Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf, Widerspruch erhoben werden.

Friedrichsdorf, 2. Februar 2016

Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt                                      Lothar Weinmann
Bürgermeister                                         Erster Stadtrat

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