Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
04.03.2022: Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf

Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
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Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben
(Hess. KAG) vom 20. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018
(GVBl. S. 247) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
(HessVwVG) vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I S. 2), in der Fassung vom 12. September 2018
(GVBl. S. 570) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am
24. Februar 2022 nachstehende Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des
städtischen Freibades beschlossen:
 
§ 1
Gebührenpflicht
 
Für die Benutzung des städtischen Freibades und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach
Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. 
 
§ 2
Gebühren
 
Es werden folgende Gebühren festgesetzt: 
 
1. Eintrittskarten für einmaligen Besuch des Freibades mit seinen Einrichtungen: 
 
    a) Erwachsene     5,00 €
 
    b) Kinder, Jugendliche 10 - 18 Jahre alt     3,00 €
 
        Kinder unter 10 Jahren, in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson, erhalten freien
        Eintritt. 
 
    Die Eintrittskarten für den einmaligen Besuch berechtigen nur zum einmaligen Eintritt am Tag
    der Einlösung ins Freibad. 
 
2. Punktekarten für den Besuch des Freibades mit seinen Einrichtungen:
 
    a) Erwachsene 10er-Punktekarte     45,00 €
        im Vorverkauf                                42,00 €
        Erwachsene 50er-Punktekarte   100,00 €
        im Vorverkauf                               92,00 €
        Erwachsene 100er-Punktekarte 150,00 €
        im Vorverkauf                             140,00 €
 
    b) Kinder 10er-Punktekarte             27,00 € 
        im Vorverkauf                              25,00 €
        Kinder 50er-Punktekarte             70,00 € 
        im Vorverkauf                              65,00 €
        Kinder 100er-Punktekarte         100,00 € 
        im Vorverkauf                              90,00 €
 
    Die Punktekarten berechtigen zum Besuch des Freibades innerhalb des Jahres (Badesaison) 
    in dem die Karte erworben wird und im Folgejahr (Folgebadesaison). Punktekarten sind
    übertragbar. Pro Besuch des Freibades wird ein Punkt eingelöst bzw. genutzt.
 
3. Die Punktekarten sind nur mit einem zugehörigen Einlassmedium gültig. Beim Kauf einer
    Punktekarte muss ein entsprechendes, selbst auswählbares Einlassmedium dazu erworben
    werden. Bei Missbrauch kann die Punktekarte inkl. dem dazugehörigen Einlassmedium ein-
    gezogen werden.
 
    Folgende Einlassmedien können erworben werden:
 
    a) Silikon-Armband 6,00 €
    b) Schlüsselanhänger-Chip / Chipcoin 4,00 €
    c) Plastik Karte (EC-Karten Größe) 2,00 €
 
§ 3
Vergünstigungen für die Benutzung des Freibades
 
1. Eintrittskarten zu den Konditionen für Kinder und Jugendliche (10 – 18 Jahre) können
    erwerben:
 
    a) Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten und Auszubildende über 18 Jah-
        ren, Bundesfreiwilligendienstleistende während der Erfüllung ihrer Dienstzeit, Inhaberin-
        nen und Inhaber von Jugendleiterkarten und Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card. 
    b) Schwerbehinderte (ab GdB 50) gegen Vorlage des entsprechenden amtlichen Ausweises.
        Sollte eine Begleitperson im entsprechenden Ausweis eingetragen sein, erhält diese
        Begleitperson freien Eintritt. 

2. Freien Eintritt erhalten: 
 
    a) Schülerinnen und Schüler der Friedrichsdorfer Schulen mit Lehrkräften, im Rahmen des
        Sportunterrichts unter Aufsicht von Lehrkräften. 
    b) Kinder der Friedrichsdorfer Kindergärten und Kindertagesstätten mit Erzieherinnen und
        Erziehern, unter Aufsicht von Erzieherinnen und Erziehern. 
    c) Kinder der betreuenden Grundschule mit Betreuerinnen und Betreuern, unter Aufsicht
    d) Inhaberinnen und Inhaber von Feuerwehrdienstausweisen der Friedrichsdorfer Feuer-
        wehren.
    e) Inhaberinnen und Inhaber von Dienstausweisen des Deutschen Roten Kreuzes.
    f) Friedrichsdorfer Ferienspielgruppen mit Betreuerinnen und Betreuern, während der Zeit
        der Ferienspiele, unter Aufsicht der Betreuerinnen und Betreuern. 
    g) Jugendliche Besucherinnen und Besucher (10-18 Jahre) aus den Friedrichsdorfer
        Partnerstädten.
    h) DLRG Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer während des
        Vereinsbetriebes. 
     i) Ehrenamtliche Wasseraufsichtskräfte während ihres Wasseraufsichtsdiensts. 
 
3. Inhaberinnen und Inhaber eines Friedrichsdorfer Seniorenpasses erhalten eine Vergünsti-
    gung auf den Erwerb von Punktekarten. Sie können eine Punktekarte mit einem Rabatt von
    10 % auf den Vorverkaufspreis während des Vorverkaufs erwerben. Beim Erwerb einer
    Punktekarte während der Badesaison (außerhalb des Vorverkaufs) wird der Vorverkaufs-
    preis gewährt. 
 
4. Inhaberinnen und Inhaber eines Friedrichsdorf Passes erhalten einen Rabatt von 20 %. 
 
5. Bei einem stattfindenden Vorverkauf für das städtische Freibad sind die in § 2 Absatz 3 
    genannten Vorverkaufsgebühren zu entrichten. 
 
6. Es kann pro Eintrittskarte (Einzeleintrittskarte, Punktekarte) nur eine in Frage kommende 
    Ermäßigung beansprucht werden. 
 
7. Aus besonderen Umständen des Einzelfalles kann der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf die
    nach § 2 zu entrichtenden Gebühren ermäßigen oder erlassen. Hierzu bedarf es eines ent-
    sprechenden Antrages. 
 
§ 4
Gebührenzahlung 
 
Die Gebühren sind vor dem Eintritt in das Freibad bzw. vor der Benutzung der Einrichtungen zu
entrichten. Gelöste Eintrittsnachweise werden nicht zurückgenommen. Für abhandengekommene
Eintrittsnachweise und Einlassmedien wird kein kostenfreier Ersatz geleistet. 
 
Sollte es aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich sein, behält sich der Betreiber vor, ein
Online-Buchungs- und Zahlungsportal zu schalten bzw. einzurichten. 
 
§ 5
Inkrafttreten
 
Die Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom
2. März 2022 tritt am 1. April 2022 in Kraft. Am gleichen Tag tritt die Gebührensatzung der
Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom 2. April 1990 mit Änderungen
vom 11. März 1991, 2. März 1992, 13. März 1995, 13. November 2000, 12. Dezember 2003,
16. Dezember 2005, 12. November 2007, 15. Mai 2009, 8. November 2010, 26. Juni 2020 und
23. April 2021 außer Kraft. 
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maß-
geblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Friedrichsdorf, 2. März 2022 
 
Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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