Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
16.05.2022: Neunte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993

Neunte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf
im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
 
 
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020
(GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am
12. Mai 2022 folgende Neunte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Fried-
richsdorf vom 12. Juli 1993 beschlossen:
 
Artikel I
 
§ 2 
Ersatz der Fahrkosten
 
§ 2 erhält folgende Fassung:
 
(1) Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen und nach-
gewiesenen Fahrkosten für die Teilnahme und unmittelbare Vorbereitung von Sitzungen der
Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates, des Ausländerbeirates oder
des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung
angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Stadt entsandt worden sind. 
 
Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges bemisst sich der Ersatz der Fahrkosten nach den Sätzen
des Hessischen Reisekostengesetzes für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges. 
 
(2) Erstattungsfähige Fahrkosten sind grundsätzlich die Kosten für Fahrten vom Wohnort zum
Sitzungsort und zurück. Ist ausnahmsweise eine Anreise von einem anderen Ort als dem
Wohnort erforderlich, werden die Fahrkosten nur ersetzt, soweit sie verhältnismäßig sind und
die Notwendigkeit zur Teilnahme an der Sitzung bestand. Dies gilt auch für Fahrten zu anderen
Veranstaltungen.
 
§ 4 
Fraktionssitzungen
 
§ 4 erhält folgende Fassung:
 
(1) Fraktionssitzungen können in Präsenz oder virtuell stattfinden. 
 
Fraktionssitzungen im Sinne von Satz 1 sind auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion (z. B.
Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitsgruppen). 
 
Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen in Präsenz Ersatz des
Verdienstausfalles, der Fahrkosten und Aufwandsentschädigung nach §§ 1, 2 und 3 Abs. 1.
Bei der Teilnahme an virtuellen Fraktionssitzungen wird eine Aufwandsentschädigung nach
§ 3 Abs. 1 gezahlt. 
 
Im Rahmen von Klausurtagungen können keine Fraktionssitzungen geltend gemacht werden.
 
(2) Die Zahl der nach Absatz 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 30 pro Jahr
      begrenzt.
 
Artikel II
Inkrafttreten
 
Diese Änderungsatzung tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
 
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maß-
gebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Friedrichsdorf, 13. Mai 2022
 
Magistrat der
der Stadt Friedrichsdorf
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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