Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
09.11.2022: Vierte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis

Vierte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung
der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
 
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021
(GVBl. S. 602), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben
(KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom
28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in der
Sitzung am 3. November 2022 folgende Vierte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungs-
satzung vom 13. Dezember 2013 beschlossen:
 
Artikel I
 
Die Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 13. Dezember 2013 wird wie folgt
geändert: 
 
§ 13
Wasserbeitrag
 
§ 13 Absatz 2 entfällt.
 
§ 26
Benutzungsgebühren
 
§ 26 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
 
(3) Die Gebühr beträgt 
 
für Trinkwasser pro m³ 3,18 EUR. 
für Brauchwasser pro m³ 2,47 EUR. 
 
Die Gebühr enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
 
§ 26 Absatz 4 entfällt.
 
§ 30
Grundgebühr
 
§ 30 erhält folgende Fassung:
 
(1) Es wird keine Grundgebühr für eingebaute Zähler erhoben.
 
(2) Für die Vermietung von Standrohren für die Trinkwasserentnahme ist neben dem Verbrauch eine
Zählergebühr in Höhe von 0,65 EUR pro Tag sowie eine Bereitstellungspauschale in Höhe von
25,00 € pro Ausleihe zu entrichten. 
 
Die Gebühr enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
 
Bei Abholung ist eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR zu hinterlegen.
 
Artikel II
 
Inkrafttreten
 
Die Vierte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf tritt zum
1. Januar 2023 in Kraft.
 
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. 
 
 
Friedrichsdorf, 4. November 2022
 
 
Der Magistrat 
der Stadt Friedrichsdorf 
 
 
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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