Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
18.09.2017: Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf

Erste Satzung zur Änderung der Satzung
über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Ge-
setz vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), des Hessischen Gesetzes über kommunale Ab-
gaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), geändert durch Gesetz vom
20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvoll-
streckungsgesetzes (Hess. VwVG) in der Fassung vom 12. Dezember 2008 (GVBl. 2009 I S. 2),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2012 (GVBl. I S. 430) sowie des Hessi-
schen Datenschutzgesetzes (HDSG) in der Fassung vom 7. Januar 1999 (GVBl. I S. 98), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) hat die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 14. September 2017 folgende Erste Änderung der
Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf beschlossen:

Artikel I

§ 2
Anmeldung

§ 2 Ziffer 3 und 5 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf
erhalten folgende Fassung:

3. Minderjährige erhalten einen eigenen Leseausweis, wenn sie im ersten Schuljahr sind und
    eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters
    vorliegt. Diese verpflichten sich gleichzeitig, für rückständige Gebühren und Medienverluste
    einzutreten.

5. Die Stadtbücherei erhebt, speichert, verarbeitet und löscht im automatisierten Verfahren
    folgende Angaben der Benutzerinnen/Benutzer gemäß den Bestimmungen des Hessischen
    Datenschutzgesetzes (HDSG): Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, sowie die
    E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sofern vorhanden. Diese Daten werden ausschließlich
    für interne Zwecke der Stadtbücherei verwendet.

    Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet ausschließlich im Rahmen der Vollstreckung
    nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz statt. Bei Rückgabe des Leseaus-
    weises werden alle Daten nach Ablauf des Jahres, in dem das Benutzungsverhältnis endet,
    gelöscht.

§ 3
Ausleihe und Rücknahme der Medien

§ 3 Ziffer 1, 3, 4 und 6 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf erhalten folgende Fassung:

1. Leihfrist

Die Medien werden an die Benutzerin oder den Benutzer in der Regel für einen Zeitraum von vier Wochen ausgeliehen. Für Zeitschriften, DVDs, Musik-CDs, Nintendo-DS-Spiele und Tiptoi-Medien beträgt die Leihfrist zwei Wochen. In besonderen Fällen kann die Stadtbüche-rei eine kürzere oder längere Frist festsetzen. Präsenzbestände sind nicht ausleihbar.

3. Rückgabe

Die Medien sind spätestens bei Ablauf der Leihfrist unaufgefordert an die Stadtbücherei zurück
zu geben.

Die Stadtbücherei übernimmt keine Haftung für falsch abgegebene Medien aus anderen Bibliotheken oder aus dem Eigenbesitz der Benutzerinnen oder der Benutzer.

4. Verlängerung

Die Ausleihzeit kann bis zu zweimal um vier Wochen bzw. zwei Wochen (Zeitschriften, DVDs,
Musik-CDs, Nintendo-DS-Spiele und Tiptoi-Medien) verlängert werden, sofern die Medien nicht
von anderen Benutzerinnen oder Benutzern vorbestellt worden sind. Die Verlängerung muss
jeweils vor Ablauf der Leihfrist erfolgen, entweder direkt in der Stadtbücherei, schriftlich, telefonisch
oder über das Internet. Die Verlängerung der Leihfrist kann für bestimmte Medien grundsätzlich
ausgeschlossen werden.

6. Ausleihsperre

Benutzerinnen und Benutzer können für weitere Entleihungen gesperrt werden, wenn früher entliehene Medien bereits zum dritten Mal angemahnt, aber noch nicht zurückgegeben wurden oder die Höhe der Säumnisgebühren dieses erforderlich macht.

§ 5
Internet

§ 5 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf
erhält folgende Fassung:

1. Die Stadtbücherei stellt den Benutzerinnen und Benutzern Computer mit Internetanschluss 
    zur Verfügung. Die Internet-Benutzung ist kostenpflichtig. Die Benutzerinnen und Benutzer
    verpflichten sich, den Internetzugang nur im rechtlichen Rahmen zu nutzen, die gesetzli-
    chen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes, des Markengesetzes, des
    Strafgesetzbuches, des Jugendschutzgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des
    Hessischen Datenschutzgesetzes einzuhalten, an den Internet-Arbeitsplätzen gesetzeswidri-
    ge Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten und beim Kopieren oder Ausdrucken
    von Texten, Bilder und Software etc. das Urheberrecht zu beachten. Das Aufrufen rechts-
    widriger Inhalte (pornografische, rassistische, gewaltverherrlichende Darstellungen) im In-
    ternet ist untersagt.

    Die Stadtbücherei haftet nicht für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch die Be-
    nutzerinnen/Benutzer, Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzerinnen/ Benut-
    zern und Internetdienstleistern sowie für sonstige Folgen, die durch die Aktivitäten der Be-
    nutzerinnen oder Benutzer im Internet entstehen.

    Die Stadtbücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von
    ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit und Richtigkeit der im Internet
    zugänglichen Informationen beziehen.

2. In der Stadtbücherei gewährt ein flächendeckendes W-LAN-Netz eines externen Anbieters
    den Benutzerinnen und Benutzern mit eigenen Geräten einen kostenlosen Zugang in das In-
    ternet. Für den Zugang haftet der externe Anbieter des kostenlosen W-LAN-Netzes.

§ 6
Haftung

§ 6 Ziffer 3 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf
erhält folgende Fassung:

3. Für den Ersatz eines beschädigten Medienetikettes oder den Ersatz einer verlorenen bzw.
    beschädigten CD-, DVD- oder Hörbuchhülle werden Gebühren nach § 7 Abs. 2.4 und 2.5
    erhoben.

§ 7
Gebühren

§ 7 Ziffer 2.5, 2.8 und 2.9 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der
Stadt Friedrichsdorf erhalten folgende Fassung:

2.5 Ersatz einer verlorenen oder beschädigten CD-, DVD- oder Hörbuchhülle

                                              2,00 €

2.8 Benutzung der Internet-PCs je angefangene

      15 Minuten                      0,50 €

      Ausdruck                        0,05 € pro Seite

2.9 Ersatz einer beschädigten, verlorengegangenen oder
     nicht zurück gegebenen Medieneinheit = Wiederbeschaffungswert


Artikel II
Inkrafttreten

Diese Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei
der Stadt Friedrichsdorf tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 15. September 2017

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf

 

Horst Burghardt
Bürgermeister

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