Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
20.12.2018: Neunter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf

Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem PBefG in der Fassung vom 10. Oktober 1997 (GVBl. I S. 370), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. November 2013 (GVBl. S. 640), wird der nachfolgende Neunte Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf beschlossen:

                                                                          I. Änderung
§ 2 erhält folgende Fassung:

                                                            § 2 Beförderungsentgelte

Das Beförderungsentgelt setzt sich unbeschadet der Zahl der jeweils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis und dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis) zusammen.

Der km-Preis/Tag bezieht sich auf die Zeit von Montag bis Samstag, 06:00 bis 22:00 Uhr.
Der km-Preis/Nacht findet Anwendung sonn- und feiertags ganztägig, sowie Montag bis Samstag 22:00 bis 06:00 Uhr.

      1. Die Grundgebühr beträgt     2,80 €
      2. Fahrpreis pro km/Tag          1,80 €
      3. Fahrpreis pro km/Nacht        1,90 €
      4. Wartezeit pro Stunde         30,00 €

                                                                      II. Inkrafttreten

Dieser Neunte Nachtrag tritt am 1. April 2019 in Kraft.

Friedrichsdorf, 17. Dezember 2018

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

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