Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
15.02.2017: Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung

Aufgrund des § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit den §§ 127 und 127 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 24.11.2016 folgende
Satzung über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2017 beschlossen:

§ 1
 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird festgesetzt:

 

Ertrag

Aufwand

+ / -

 

EUR

EUR

  EUR

I. Im Erfolgsplan auf

6.556.050

7.153.150

  -597.100

Davon für

 

 

 

10 Wasserversorgung

3.415.200

3.275.200

  140.000

20 Verkehrsbetrieb

457.200

1.197.200

  -740.000

30 Bau- und Betriebshof

2.671.650

2.671.650

  0

40 Stromerzeugung

12.000

9.100

  2.900

 

 

 

 

 

 Einnahmen

Ausgaben

+ / -

 

 EUR

EUR

  EUR

II. Im Vermögensplan auf

 1.722.400

1.722.400

  0

Davon für

 

 

 

10 Wasserversorgung

1.183.500

1.183.500

  0

20 Verkehrsbetrieb

135.100

135.100

  0

30 Bau- und Betriebshof

397.500

397.500

  0

40 Stromerzeugung

6.300

6.300

  0
 

§ 2
 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf

964.000 EUR

festgesetzt.

Davon für

 10 Wasserversorgung

  EUR

 703.600

 

 20 Verkehrsbetrieb

  EUR

 126.000

 

 30 Bau- und Betriebshof

  EUR

 134.400

 

 40 Stromerzeugung

  EUR

 0
 

§ 3
 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2017 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

0 EUR

festgesetzt.
 

§ 4


Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

2.500.000 EUR

festgesetzt.
 

§ 5


Die dem Wirtschaftsplan beigelegte Stellenübersicht ist gemäß § 15 Absatz 1 Eigenbetriebsgesetz Bestandteil dieses Planes.

Friedrichsdorf, den 25.11.2016

Der Magistrat

(Dienstsiegel)

Horst Burghardt
Bürgermeister

 

Bekanntmachung der Satzung über den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017

Die Satzung über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Satzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung


Hiermit genehmige ich

1. den in § 2 der Satzung über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2017 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

964.000,00 EUR

(in Worten: Neunhundertvierundsechzigtausend Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

2. den in § 4 der vorgenannten Satzung für die Aufnahme von Kassenkrediten festgesetzten Höchstbetrag von

2.500.000,00 EUR

(in Worten: Zwei Millionen Fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Bad Homburg v.d.Höhe, den 08. Februar 2017

-90.16-
 
Der Landrat
des Hochtaunuskreises

(Dienstsiegel)

Ulrich Krebs
Landrat“


Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2017 liegt zur Einsicht in der Zeit vom 16. bis 24.02.2017 während der nachstehenden Dienststunden der Stadtwerke Friedrichsdorf, Färberstraße 13-15, 61381 Friedrichsdorf, II. Stock, Zimmer 214, öffentlich aus:

montags/dienstags          von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 15.30 Uhr

mittwochs                        von 08.00 - 12.00 Uhr

donnerstags                     von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 18.00 Uhr

freitags                            von 08.00 - 12.00 Uhr


Friedrichsdorf, den 15.02.2017

Der Magistrat

Horst Burghardt
Bürgermeister

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