Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
08.05.2021: Kommunalwahl vom 14. März 2021 - Wahlprüfung gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz

Kommunalwahl vom 14. März 2021 - Wahlprüfung gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz
 
Gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom
26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2020
(GVBl. S. 367) gebe ich hiermit als Gemeindewahlleiterin öffentlich bekannt, dass die Stadt-
verordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer konstituierenden öffentlichen
Sitzung am 22. April 2021 folgende rechtskräftige Beschlüsse über die Wahlprüfung
gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl.
S. 915), gefasst hat:
 
1. Die am 14. März 2021 durchgeführte Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt
    Friedrichsdorf wird gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) für gültig erklärt. 
 
2. Die am 14. März 2021 durchgeführten Wahlen zu den Ortsbeiräten Friedrichsdorf, 
    Köppern, Burgholzhausen und Seulberg werden gemäß § 26 Hess. Kommmunalwahl-
    gesetz (KWG) für gültig erklärt. 
 
Diese Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. 
 
Friedrichsdorf, 6. Mai 2021
 
 
Wambach
Gemeindewahlleiterin

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