Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
24.06.2022: Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Elektrifizierung der Taunusbahn von Friedrichsdorf nach Usingen.

Öffentliche Bekanntmachung

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat den Magistrat der Stadt Friedrichsdorf gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen:

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Elektrifizierung der Taunusbahn von
Friedrichsdorf nach Usingen über eine Strecke von 18 km einschließlich des zweigleisigen
Ausbaus zwischen den Bahnhöfen Saalburg/ Lochmühle und Wehrheim über eine Länge
von 
ca. 2,0 km, verschiedene Maßnahmen im anschließenden Streckenabschnitt am
Haltepunkt Hundstadt (Grävenwiesbach) sowie am Bahnhof Brandoberndorf (Waldsolms
im Lahn-Dill-Kreis). Zudem sind streckenferne Kompensationsmaßnahmen in den
Gemarkungen Friedrichsthal der Gemeinde Wehrheim und Westerfeld der Stadt Neu-
Anspach geplant. Zusätzlich sind Kompensationsmaßnahmen als Ökokontomaßnahmen
in den Gemarkungen Bad Homburg v. d. H., Westerfeld der Stadt Neu-Anspach sowie
Eschbach und Michelbach (beides Stadt Usingen) vorgesehen.

hier: Durchführung des Erörterungstermins gem. § 18 a AEG i. V. m. § 73 Abs. 6 VwVfG
 
1. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das im Betreff genannte Vorhaben wird
    gemäß § 18a AEG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 VwVfG ein Erörterungstermin durchgeführt. 

    Der Erörterungstermin beginnt am

                                             Mittwoch, den 13. Juli 2022, 10:00 Uhr,
                                                      im Bürgerhaus Wehrheim,
                                                 Am Bürgerhaus, 61273 Wehrheim.
 
    Die Verhandlung wird am 14. Juli 2022 und – falls erforderlich – auch am 15. Juli 2022 
   
jeweilsab 9.30 Uhr am gleichen Ort fortgesetzt.
 
    Einlass ist am 13. Juli 2022 ab 9:00 Uhr und an den folgenden Tagen ab 8:30 Uhr.
 
    Folgender Ablauf ist vorgesehen:
   
    13. Juli 2022     Erörterung der Stellungnahmen von Behörden, Stellen und
                              Leitungsträgern sowie nach Möglichkeit der Beginn der Ver-
                              handlung von Einwendungen
 
    14. Juli 2022      Verhandlung der Einwendungen
   
    15. Juli 2022      Reservetag für den Fall, dass die Erörterung zuvor nicht been-
                              det werden kann.
 
    Der Termin wird von der Verhandlungsleitung am 14. Juli 2022 beendet, sobald an diesem
    Tag keine Wortmeldungen mehr vorliegen. 
 
2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen
    erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt
    werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine
    Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der
    Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten
    auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen für dieses Verwaltungs-
    verfahren ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung
    beendet ist. Die schriftlich vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen werden auch dann
    im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin
    teilnehmen.
 
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten
    werden nicht erstattet.

4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dritte (z. B. Pressevertreter) können nach
    pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu dem Termin zugelassen werden, sofern keiner der
    Teilnahmeberechtigten widerspricht.
 
5. COVID-19-Veranstaltungshinweise: Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gebotenen
    Schutzmaßnahmen werden aufgrund der Dynamik und der nicht voraussehbaren Entwicklung
    des Infektionsgeschehens kurzfristig festgelegt. Die maßgeblichen Regelungen sind ab dem
    8. Juli 2022 über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-
    darmstadt.hessen.de unter der Rubrik Menü / Veröffentlichungen und Digitales / Öffentliche
    Bekanntmachungen / Verkehr / Eisenbahnen) abrufbar und können ab diesem Termin auch
    telefonisch (Tel. 06151 – 12 3832) abgefragt werden.
 
Darmstadt, den 15. Juni 2022                Regierungspräsidium Darmstadt
                                                               Dezernat Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene
                                                               Az.: III 33.1-66 d 30.02/2-2019
 
 
Friedrichsdorf, 21.06.2022
 
Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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