Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
30.04.2021: Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 
(GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung 
am 22. April 2021 folgende Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der 
Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 beschlossen:

Artikel I

Die Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 wird wie folgt geändert: 

§ 3 Abs. 2 der Hauptsatzung vom 15. April 2002 erhält folgende Fassung:

(2) Die Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte beträgt acht. 

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadt-
verordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden 
Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. 

Friedrichsdorf, 23. April 2021 

Der Magistrat 
der Stadt Friedrichsdorf 

 

Horst Burghardt 
Bürgermeister

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