Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
25.06.2021: Fünfte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung

Fünfte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
 
Aufgrund des § 4c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318),
hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf durch Beschluss vom 21. Juni 2021
folgende Fünfte Änderung der Geschäftsordnung für die Friedrichsdorfer Jugendvertretung vom
21. Juni 2012 beschlossen.
 
Artikel I
 
§ 2 Zusammensetzung und Wahlverfahren
 
1. Die Jugendvertretung wird in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl
gewählt. Die Friedrichsdorfer Jugendvertretung besteht aus 11, mindestens jedoch aus
3 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre und beginnt am 1. Dezember. Wahlberechtigt sind
alle Kinder und Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Friedrichsdorf. Sie müssen mindestens 10
und dürfen höchstens 21 Jahre alt sein.
 
2. Die zu wählenden Mitglieder müssen am Tag der Wahl mindestens 13 Jahre alt sein und
dürfen das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
 
3. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die Wahlhandlung
wird nur eröffnet, wenn mindestens 5 Wahlbewerbungen mit der entsprechenden Zustimmungs-
erklärung, im Falle einer Wahl das Amt anzunehmen, fristgerecht eingegangen sind. Die Auf-
stellung von Listen ist nicht zulässig.
 
Jede/jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind. Die Häufung
von Stimmen ist unzulässig. Eine Stellvertretung bei der Stimmabgabe ist nicht zulässig.
Briefwahl ist zulässig, wenn äußere Umstände die persönliche Stimmabgabe verhindern.
Der Antrag auf Briefwahl kann bei dem Jugendbüro gestellt werden. Die Abgabe der Brief-
wahlunterlagen muss spätestens am Tag der Wahl beim Jugendbüro erfolgen. 
 
Gewählt sind die Bewerber und Bewerberinnen in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahl.
Bei Stimmengleichheit entscheidet bei der Zuteilung des letzten Sitzes das Los. 
 
Die Wahl findet tages- und zeitgleich dezentral in den Stadtteilen statt oder zentral im Rat-
haus statt. Dies entscheidet die Jugendvertretung in Absprache mit dem Jugendbüro. Die
Wahlberechtigten werden durch ein persönliches Schreiben zur Wahl eingeladen und die ver-
schiedenen Wahllokale mitgeteilt. Die Stimmabgabe ist nicht an ein bestimmtes Wahllokal
gebunden. Die Wahlberechtigen können ein Wahllokal ihrer Wahl auswählen.  
 
Findet die Wahl zentral statt, erfolgt die Vorstellung der Kandidaturen durch die Personen
selbst und ausgehangene Steckbriefe. Dies geschieht vor der eigentlichen Wahlhandlung. 
Bei einer dezentralen Wahl werden die Kandidaturen ausschließlich über den Aushang der
Steckbriefe vorgestellt.
 
Die Wahl findet vor Ablauf der Wahlzeit der amtierenden Jugendvertretung statt. Die Bewer-
berinnen und Bewerber müssen sich mit dem entsprechenden Formular beim Jugendbüro
melden. Sie werden spätestens zwei Wochen vor der Wahl auf der Seite des Friedrichsdorfer
Jugendbüros und auf der Homepage der Stadt Friedrichsdorf bekannt gegeben.
 
Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Die Wählerin/der Wähler macht durch ein Kreuz oder auf
andere Weise auf dem Stimmzettel eindeutig kenntlich, welcher Bewerberin oder welchem
Bewerber sie oder er ihre oder seine Stimme geben will.
Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält, den Willen der
Wählerin bzw. des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,
mehr Stimmen oder eine Häufung von Stimmen enthält.
 
Die Wahlhandlung leitet die zuständige Dezernentin bzw. der zuständige Dezernent für Ju-
gend und Soziales, im Falle einer Verhinderung die oder der für die Jugendvertretung zustän-
dige Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendbüros. Für die Durchführung der Wahl wird ein
Wahlausschuss berufen, der aus der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter und drei weiteren Mit-
gliedern, die von der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter benannt werden, besteht. Die Stim-
menauszählung erfolgt zentral im Rathaus, nachdem die Wahllokale geschlossen sind. Die
Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt auf der Homepage des Jugendbüros und weiteren
aktuellen digitalen Plattformen. Gewählte Mitglieder sowie Nachrücker, die nicht persönlich
anwesend sind, werden schriftlich benachrichtigt. Über die Wahlhandlung ist eine Nieder-
schrift zu fertigen und durch die Mitglieder des Wahlvorstandes zu unterzeichnen.
 
Für die einzelnen Wahllokale wird ein Wahlvorstand von mindestens 2 Personen benannt. Über
die Wahl in den einzelnen Wahllokalen muss eine Niederschrift angefertigt werden.
 
4. Kommt eine neue Jugendvertretung im ersten Wahlgang nicht zustande, wird in Absprache
mit dem Jugendbüro schnellstmöglich eine neue Wahl organisiert. Die Jugendvertretung wel-
che im folgenden Wahlgang gewählt wurde, ist ab dem 1. des Folgemonats der Nachwahl bis
zum 30. November des zweiten Amtsjahres im Amt. 
 
5. Die Jugendvertretung kann sich selbst per Beschluss nicht auflösen, es sei denn:
Für den Fall dass alle Mitglieder der Jugendvertretung der Auflösung der Jugendvertretung
zustimmen, wird dies als eine Rücktrittserklärung jedes Mitglieds der Jugendvertretung be-
handelt. In diesem Fall sind Neuwahlen einzuberufen. Bis zur konstituierenden Sitzung der
neuen Jugendvertretung bleiben alle Amtsträger kommissarisch im Amt. 
 
§ 3 Sitzungen, Geschäftsführung
 
1. Die konstituierende Sitzung findet spätestens 4 Wochen nach der Wahl der Jugendvertretung
im Rathaus statt. Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung lädt zu der
konstituierenden Sitzung ein und leitet diese bis zur Wahl einer oder eines Vorsitzenden. In der
ersten Sitzung wählt die Jugendvertretung mit einfacher Stimmenmehrheit einen Vorstand aus
ihrer Mitte.
Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und mindestens einer/einem Beisitzer/in. Die
Jugendvertretung kann sich im Rahmen dieser Geschäftsordnung eine weitere Ordnung geben
und darin ihre inneren Angelegenheiten und ihre Arbeitsweise selbst bestimmen. Sie hat das
Recht, die Zahl der Vorstandsmitglieder zu bestimmen und den Vorstand zu wählen sowie weitere
Ausschüsse und/oder Arbeitskreise zu bilden.
 
Die Jugendvertretung und ihre Arbeitskreise - soweit sie bestehen - tagen in ihnen von der Stadt
zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Die Sitzungen sind öffentlich. Zeit, Ort und Tagesordnung
werden rechtzeitig vor der Sitzung öffentlich bekannt gemacht. Die Jugendvertretung tagt in der
Regel monatlich, jedoch höchstens 10 Mal im Jahr. 
Einberufen wird mit schriftlicher Ladung an alle Mitglieder der Jugendvertretung, die Bürger-
meisterin bzw. den Bürgermeister und die zuständige Dezernentin bzw. den zuständigen De-
zernenten. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit der oder
dem Vorsitzenden eine schriftliche Einverständniserklärung unter Angabe der E-Mail-Adresse
vorliegt. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens drei volle
Kalendertage liegen. Auch die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Soziales Kultur und Sport
sowie die Fraktionsvorsitzenden erhalten die Einladung. Hier ist für die Übersendung der Ladung
in elektronischer Form maßgebend, ob gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Stadt-
verordnetenversammlung eine Erklärung zur Zustellung von Einladungen in elektronischer
Form vorliegt.
 
2. Die Jugendvertretung wird von dem Jugendbüro der Stadt Friedrichsdorf betreut. Für die
Geschäftsstelle wird eine verantwortliche Mitarbeiterin/ein verantwortlicher Mitarbeiter des
Jugendbüros benannt.
 
Ein eigener Internetauftritt der Jugendvertretung wird auf der Homepage des Jugendbüros
eingerichtet. Die Jugendvertretung vertritt sich selbst auf aktuellen online Plattformen. Dafür
bestehen eigene Accounts. Besteht kein eigener Account, so kann ein eigener Account für die
Jugendvertretung erstellt werden. 
 
Für die Erreichbarkeit der Jugendvertretung wird eine allgemeine E-Mail-Adresse (jugendver-
tretung@friedrichsdorf.de) angelegt.
 
Artikel II
 
§ 9 Inkrafttreten
 
Diese Fünfte Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
 
Jedes Mitglied der Friedrichsdorfer Jugendvertretung erhält eine Kopie der Geschäftsordnung
sowie der Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten und Fünften Änderung der Geschäftsordnung. 
 
Friedrichsdorf, 22. Juni 2021
 
 
 
Dr. Gerd Brücks                                                              Horst Burghardt 
Stadtverordnetenvorsteher                                             Bürgermeister
 

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