Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
19.09.2018: Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Stadtwerke Friedrichsdorf

Gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen (EigBGes) in der zur Zeit gültigen Fassung und gemäß § 14 Abs. 2 Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Friedrichsdorf in der zur Zeit gültigen Fassung wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 6. September 2018 folgender Beschluss gefasst:

I. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017

  Gemäß § 5 Ziffer 11 Eigenbetriebsgesetz wird der Jahresabschluss zum 31. Dezem-
  ber 2017 wie folgt festgestellt:

  Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2017 der Stadtwerke Friedrichsdorf beträgt in
  der Summe aller Betriebszweige 16.652.139,04 Euro.

  Das Jahresergebnis für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 beläuft
  sich nach der Gewinn- und Verlustrechnung auf -525.848,55 Euro und gliedert sich in
  die einzelnen Betriebszweige wie folgt auf:

  Wasserversorgung              144.205,47 Euro
  Verkehrsbetrieb                  -669.773,23 Euro
  Bau- und Betriebshof            -4.308,54 Euro
  Stromerzeugung                    4.024,75 Euro

  Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

II. Ergebnisverwendung

    Der Jahresgewinn für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 144.205,47 Euro 
 ´  wird in die Rücklagen eingestellt.

    Der Jahresverlust im Bereich Verkehrsbetrieb in Höhe von -669.773,23 Euro wird
    durch die Entnahme aus den Rücklagen abgedeckt.

    Der Jahresverlust im Bereich Bau- und Betriebshof in Höhe von -4.308,54 Euro wird
    auf neue Rechnung vorgetragen.

    Der Jahresgewinn im Bereich Stromerzeugung in Höhe von 4.024,75 Euro wird in die
    Rücklagen eingestellt.

III. Prüfungsbericht

    Der Bericht der Rödl & Partner GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
    31. Dezember 2017 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie der Jahresabschluss mit dem
    Lagebericht der Betriebsleitung der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezem-
    ber 2017 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.


Friedrichsdorf, den 18.09.2018

Horst Burghardt
Bürgermeister


Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf, Friedrichsdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften einschließlich der ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 EigBGes Hess i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landes-rechtlichen Bestimmungen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Ei-genbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Eschborn, den 26. Juni 2018

                      Rödl & Partner GmbH
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                  Steuerberatungsgesellschaft

 gez. Giebermann                      gez. Schöffel
 Wirtschaftsprüfer                       Wirtschaftsprüfer“

 

Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31.Dezember 2017 liegen zur Einsicht in der Zeit vom 20. September 2018 bis einschließlich 28. September 2018 während der nachstehenden Dienststunden der Stadtwerke Friedrichsdorf, Färberstraße 13-15, 61381 Friedrichsdorf, II. Stock, Zimmer 214, öffentlich aus:

Montag bis Freitag             08.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag        13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag                        13.30 - 18.00 Uhr


Friedrichsdorf, den 18.09.2018

Horst Burghardt
Bürgermeister

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