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Wählbarkeitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

An wen muss ich mich wenden?

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Was sollte ich noch wissen?

Für weitere Informationen:

 

Wichtiges im Überblick


Wahlamt

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1348
Telefon: 06172 731-1253
E-Mail: wahlamt@friedrichsdorf.de

Was sollte ich noch wissen?