Über den Tag des Sports
Der „Tag des Sports“ wird vom Sportamt koordiniert und findet im Sportpark Friedrichsdorf statt. Die Veranstaltung bietet auch die Gelegenheit, die vorhandene Infrastruktur und die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten des Geländes kennenzulernen. Ganzjährig stehen dort neben klassischen Sportflächen zahlreiche ergänzende Bewegungs- und Freizeitangebote zur Verfügung, die unabhängig von Vereinsangeboten genutzt werden können und den Sportpark als offenen Bewegungsraum für die Öffentlichkeit prägen.
Vielfältiges Programm
Das Programm für den „Tag des Sports“ zeichnet sich durch eine große Bandbreite an Mitmach- und Bewegungsangeboten aus. Klassischer Vereinssport – sowohl Mannschafts- als auch Individualsportarten –, Trendsportformate und gesundheitsorientierte Aktivitäten für jedes Alter laden dazu ein, Neues auszuprobieren und aktiv zu werden. Ergänzt wird das Programm durch spielerische Angebote und Aktionsflächen sowie ein gastronomisches Angebot der Vereine.
Programmheft zum Download
Veranstaltungsort
Danke an alle, die klimafreundlich anreisen! Wenn Sie Fragen zur Orientierung auf dem Sportparkgelände haben, wenden Sie sich gerne an die Stadtverwaltung.

Sportpark Friedrichsdorf
Edouard-Desor-Str. 1
61381 Friedrichsdorf
Nächste Haltestellen
- Bushaltestelle Philipp-Reis-Schule | 150 m entfernt | Linien 53, 56, n35
- Bahnhof Friedrichsdorf | 1,5 km entfernt | Regionalbahn RB 15 & RB 16 und S-Bahn S5
Verbindungssuche RMV
Der Sportpark ist für Menschen mit Rollstuhl geeignet.
Hinweis zu Fotoaufnahmen
Bei einigen Veranstaltungen des Tags des Sports werden vom Veranstalter Fotoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel zur Veröffentlichung in Printmedien, im Internet und/oder in sozialen Medien gemacht. Fotos werden ggf. an die Presse weitergegeben und im Stadtarchiv zur Dokumentation der Zeitgeschichte archiviert. Auf den Fotos können Gruppen von Personen zu sehen sein. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zur unentgeltlichen Veröffentlichung und zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Einwilligung der betreffenden Personen bedarf. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz.
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