Dadurch haben Sie nun die Option, Zuschüsse für bereits bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude zu beantragen. Bereits bestehende Möglichkeiten im Bereich Klimaschutz gewähren Ihnen Zuschüsse für die Außenwand- und Dachdämmung, den Fensteraustausch, PV-Anlagen, steckerfertige PV-Minianlagen und Hocheffizienzpumpen. Bei Zuschüssen für Dämmmaßnahmen und Fensteraustausch beachten Sie bitte, dass der Bauantrag des Gebäudes vor dem 01.01.1984 liegen muss. Im Bereich Klimaanpassung werden die Dach- und Fassadenbegrünung sowie der Einbau von Zisternen und eines Hauswasserwerks mit Filteranlage gefördert. Darüber hinaus zahlt die Stadt im Rahmen der Mobilitätswende zukünftig Zuschüsse für die Anschaffung eines Lastenrades.
Sie müssen den Antrag vor Durchführung der Maßnahme stellen und auf dem Postweg oder per E-Mail an foerderung@friedrichsdorf.de an die Stadt Friedrichsdorf richten.
Über die Bewilligung entscheidet die Reihenfolge der Antragseingänge.
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!
Antragstellung 2025
Infos zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung 2025
Presseinformation 04. März 2025
Das Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen startet in Kürze
Auch im Jahr 2025 soll das Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf wieder aufgelegt werden. Dazu werden ab dem 01. April erneut 100.000 Euro zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Im Bereich Klimaschutz werden Zuschüsse für die Außenwand- und Dachdämmung, Fensteraustausch, Dämmung der obersten Geschoss- und Kellerdecke für bestehende Wohngebäude mit nicht mehr als 8 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude gewährt, wenn deren Bauantrag vor dem 01. Januar 1984 gestellt wurde. Weitere Klimaschutzmaßnahmen, wie z. B. PV-Anlagen, PV-Minianlagen, Einbau eines Schlammfilters für Hocheffizienzpumpen und Hocheffizienzpumpen werden unabhängig vom Zeitpunkt des Bauantrages und Anzahl der WE gefördert. Im Bereich Klimaanpassung werden die Dach- und Fassadenbegrünung sowie der Einbau von Zisternen und eines Hauswasserwerks mit Filteranlage gefördert.
Die Förderrichtlinie und der zugehörige Förderantrag werden zeitnah auf der städtischen Homepage unter www.friedrichsdorf.de zu finden sein. Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung über die genauen Förderbedingungen und die Möglichkeiten der Antragstellung. Der Antrag ist vor Durchführung bzw. Kauf der Maßnahme zu stellen und kann frühestens ab dem 01. April an die Stadt Friedrichsdorf per Email unter foerderung@friedrichsdorf.de oder auf dem Postweg gerichtet werden. Über die Bewilligung entscheidet die Reihenfolge der Antragseingänge. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung und die (vorläufige) Bewilligung der Anträge erst nach der Genehmigung des Haushaltes erfolgen kann.
Richtlinie & Antrag mit DSGVO & sonstige Grundlagen
Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen (97.8 KB)
Antragsformblatt - Förderrichtlinien Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen (334.2 KB)
Sonstiges:
Verwendungsnachweis 2025 - Thermische Gebäudehülle (69.8 KB)
Verwendungsnachweis 2025 - Solarstromanlagen (72.9 KB)
Verwendungsnachweis 2025 - Begrünungs- oder Entsiegelungsmaßnahmen (74.3 KB)
Verwendungsnachweis 2025 - Zisterne (72.5 KB)
Verwendungsnachweis 2025 - Sonstige (75 KB)
Antrag auf Fristverlängerung - Förderung Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen (65.9 KB)
Dämmwerte zur Förderrichtlinie der Stadt Friedrichsdorf (80.6 KB)
FAQ
Wie läuft das Procedere bei meinem Förderantrag ab?
Sie lesen die Förderrichtlinie aufmerksam durch. Diese ist zwingend zu beachten.
Sie stellen im Nachgang den Förderantrag über die genannten Wege.
Ab jetzt dürfen Sie mit der Umsetzung der Maßnahme(n) beginnen.
Angebote dürfen bereits vorab eingeholt und Aufträge vergeben werden.
Sie erhalten einen vorläufigen Bewilligungsbescheid von der Stadt Friedrichsdorf. Dieser Bescheid stellt die Geldreservierungsbestätigung dar.
Sie reichen uns nach dem Erhalt des Bescheides und nach Abschluss Ihrer Maßnahme die in der Richtlinie geforderten Unterlagen vollständig, zusammen mit dem Formblatt „Verwendungsnachweis“ für Ihre Maßnahme ein.
Die Maßnahme muss innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Stichtag hierfür ist das Antragsdatum.
Die Stadt Friedrichsdorf prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und ob die Förderbedingungen der Richtlinie eingehalten wurden.
Sie erhalten von der Stadt den finalen Bewilligungsbescheid. Ihre errechnete Fördersumme wird dann zeitnah automatisch von der Stadt auf das im Förderantrag angegebene Konto überwiesen.
Bei evtl. Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!
Ich habe mit meiner Maßnahme vor Antragsstellung begonnen. Bin ich noch förderfähig?
Leider ist die Förderung von bereits begonnen oder abgeschlossenen Maßnahmen über unsere Förderrichtlinie nicht möglich.
Die Durchführung der Maßnahme dauert länger als geplant oder verschiebt sich. Wie kann ich förderfähig bleiben?
Um die Förderfähigkeit im Rahmen des Förderprogramms bei zeitlichem Verzug zu erhalten, können Sie Ihre Frist von einem Jahr um 6 Monate aufstocken. Hierzu reichen Sie bitte spätestens einen Monat vor Auslauf der Frist den Antrag „Fristverlängerung“ bei der Stadt Friedrichsdorf ein.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die einzureichenden Unterlagen sind in der Förderrichtlinie angegeben. Zusätzlich hilft Ihnen der zwingend mit einzureichende „Verwendungsnachweis“ eine Übersicht über alle benötigten Unterlagen zu bekommen.
Ich kann/ möchte die beantragte Maßnahme doch nicht umsetzen. Was soll ich tun?
Wenn Sie frühzeitig wissen, dass Sie die geplante Maßnahme doch nicht umsetzen können/möchten würden wir uns über eine kurze Rückmeldung freuen. So können Personen auf der Nachrückliste frühzeitig mit gefördert werden.
Weitere Informationen in Bezug auf die Förderrichtlinie hier:
Steckerfertige PV-Minianlagen: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose
Die Verbraucherzentrale informiert hier >>>
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) nach GEG (Stand 2021*)
Im Rahmen einer Modernisierung bzw. Umsetzung von Maßnahmen, müssen müssen vorgegebene Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht bzw. unterschritten werden
Zum Thema: Die Verbraucherzentrale informiert >>>
Weitere Fördermittel-Datenbanken und Fördermittelmaßnahmen:
- Die Fördermitteldatenbank im Bereich Bauen, Modernisieren und Energie sparen. Alle Förderungen von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und Energieversorgern.
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- Förderdatenbank des Bundes
Förderdatenbank - Startseite
- Informationen zu Fördermitteln der LandesEnergieAgentur Hessen
Fördermittelberatung Bürgerinnen und Bürger / LEA – LandesEnergieAgentur Hessen
- Fördermaßnahmen zur Energieeffizienz
Experten für PV, Heizung, Dämmung & Energieberatung
- Kreditanstalt für Wiederaufbau
Bank aus Verantwortung | KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen der Altbausanierung sowie zur Wärmedämmung und Verminderung des Energieverbrauchs mit Zuschüssen und Darlehen. Zuschüsse müssen direkt bei der KfW beantragt werden, Darlehen werden über die jeweilige Hausbank beantragt.