Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Leistungsbeschreibung
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss nachstehende Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.
Wichtiges im Überblick
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17,
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 3309-2545
Fax: +49 611 3276-48655
E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz