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Unternehmenskarte erneuern

Leistungsbeschreibung

Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie

  • als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
  • als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person

eine Folgekarte beantragen.

Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Zuständige Stelle

Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH)

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  
  • Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erneuerung der Unternehmenskarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen 

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Wichtiges im Überblick

Unternehmenskarte

Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Unternehmenskarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Unternehmenskarte ersetzen.

Zum Onlinedienst


TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

Rüdesheimer Straße 119 ,
64285 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 800 272727-0
Fax: +49 6151 600-654
E-Mail: Fahrerkarten@tuevhessen.de
Web: https://www.tueh.de/

Zuständige Stelle
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