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Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U

Leistungsbeschreibung

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.

Verfahrensablauf

Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
 

Voraussetzungen

- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger 
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Was sollte ich noch wissen?

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Wichtiges im Überblick


Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

Luisenplatz 2,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 12-5168
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/ueber-uns/organigramm

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Rechtsgrundlage
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