Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U
Leistungsbeschreibung
Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
Verfahrensablauf
Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Voraussetzungen
- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Herausgebende Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Wichtiges im Überblick
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Luisenplatz 2,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon: +49 6151 12-5168
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/ueber-uns/organigramm