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Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Lageplan
  • Gaststättenerlaubnis

Welche Gebühren fallen an?

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Wichtiges im Überblick

Sondernutzung nach § 16 Hess. Straßengesetz

Die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen, über den Gemeingebrauch hinaus, bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

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Rechtsgrundlage