Personalausweis Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Wichtiges im Überblick
Einwohnermeldeamt
Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf
Telefon: 06172 731-1231
Telefon: 06172 731-1316
Telefon: 06172 731-1232
E-Mail: einwohnermeldeamt@friedrichsdorf.de