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Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Leistungsbeschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

An wen muss ich mich wenden?

Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Wichtiges im Überblick


Standesamt

Hugenottenstraße 55,
61381 Friedrichsdorf

Hugenottenstraße 57 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1238
Telefon: 06172 731-1237
E-Mail: standesamt@friedrichsdorf.de