Hundesteuer - Hund abmelden
Leistungsbeschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
An wen muss ich mich wenden?
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Rechtsgrundlage
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Wichtiges im Überblick
Hundesteuer Abmeldung
Über diesen Online-Service können Sie einen Hund abmelden, der nicht mehr in Ihrem Haushalt gehalten wird.
Alle Personen, die einen Hund gehalten haben, sind dazu verpflichtet, ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Haltung abzumelden. Endet eine Haltung, so ist die Steuermarke ebenfalls innerhalb von 14 Tagen an die Stadt Friedrichsdorf zurückzugeben.
Pro Hund ist eine Abmeldung/ein Durchlaufen des Online-Services erforderlich!
Steuern
Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf
Telefon: 06172 731-1223
Telefon: 06172 731-1356
E-Mail: steuern@friedrichsdorf.de