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Förderung für ein Projekt oder Stipendium im Kulturbereich in Hessen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer Förderung im hessischen Kulturbereich können eingetragene Vereine, gGmbHs, freie gemeinnützige Träger, in Einzelfällen weitere juristische Personen, freie und öffentliche Träger, Städte und Kommunen und in ausgewiesenen Fällen natürliche Personen Zuschüsse für Projekte, bzw. für Stipendien beantragen.

Ein Projekt kann bspw. eine Veranstaltung/eine Veranstaltungsreihe, eine Ausstellung oder ähnlich umfassen. Detaillierte Informationen und Sonderregelungen einzelner Programme bzw. Stipendien entnehmen Sie bitte den jeweiligen Förderrichtlinien auf der Webseite zur Kulturförderung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Das Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein, das heißt Sie dürfen keine finanzielle Verpflichtung für das Projekt vor der Bewilligung eines Zuschusses eingehen. Das Projekt muss innerhalb eines Kalenderjahrs durchgeführt und finanziell abgeschlossen werden.

Das von Ihnen geplante Projekt müssen Sie im Antrag kurz inhaltlich beschreiben mit allen bereits bei Antragstellung bekannten Daten, Orten und Akteuren. Zur Antragstellung gehört auch ein Finanzierungsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben, die nach Bereichen detailliert aufgeführt werden müssen.

Ein Zuschuss zu dem geplanten Projekt kann in der Regel bis zu maximal 50 % der Gesamtausgaben gewährt werden.

Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn des Projekts (siehe oben) eingereicht werden.

Nach Abschluss des Projekts müssen Sie eine Abrechnung einreichen in Form eines Nachweises mit kurzer Beschreibung des Projektverlaufes und einer Aufstellung aller tatsächlichen Ausgaben, gegebenenfalls unter Vorlage von Belegen.

Verfahrensablauf

Eine Förderung können Sie nur mit einem schriftlichen Antrag (Online-Verfahren möglich) beantragen:

  • Sie planen ein Projekt im Kulturbereich in Hessen und würden dazu gerne einen Zuschuss erhalten bzw. Sie möchten ein Stipendium beantragen.
  • Rufen Sie die unten stehende Webseite auf, wählen Sie die Seite Ihres Förderbereichs bzw. Förderprogrammes und lesen Sie die jeweiligen Richtlinien.
  • Sollten Sie weitere Fragen haben, richten Sie diese an die für das jeweilige Förderprogramm angegebene Emailadresse.
  • In diesem Falle setzt sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung und bespricht alles Notwendige mit Ihnen.
  • Sie bereiten alle Unterlagen für den Antrag vor und füllen dann den Online-Antrag aus.
  • Sie erhalten den ausgefüllten Antrag als Kopie für Ihre Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle prüft den Antrag. Bei Rückfragen setzt sie sich mit Ihnen in Verbindung.
  • Ggf. werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag abschließend und gibt ihn ggf. weiter zur Juryentscheidung. Nach Abschluss der Prüfung bzw. des Juryverfahrens wird Ihnen mitgeteilt, ob und in welcher Höhe Sie eine Förderung für Ihr Projekt erhalten.
  • Bei positiver Entscheidung erhalten Sie per Post einen offiziellen Bescheid (Bewilligungsbescheid), ggf. mit Formularen für den Mittelabruf und die Abrechnung (Verwendungsnachweis).
  • Lesen Sie die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen aus dem Bescheid aufmerksam durch.
  • Jetzt dürfen Sie mit dem Projekt beginnen.
  • Um den Zuschuss bei Projektförderungen ausgezahlt zu bekommen, füllen Sie das Formular Mittelabruf vollständig aus und schicken es an die zuständige Stelle. Rufen Sie nur so viel Geld ab wie Sie für die nächsten zwei Monate benötigen. Beachten Sie dabei die Hinweise in den Allgemeinen Nebenbestimmungen. 
  • Bei einzelnen Förder- oder Stipendienprogrammen gibt es Sonderregelungen, die im Bewilligungsbescheid mitgeteilt werden.
  • Sollte sich das Projekt während der Umsetzung verändern (finanziell und/oder inhaltlich), müssen Sie diese Änderungen durch die zuständige Stelle genehmigen lassen.
  • Wenn das Projekt abgeschlossen ist, schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular zur Abrechnung (Verwendungsnachweis) mit einem Bericht über das Projekt fristgerecht (siehe Bewilligungsbescheid) an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft den Verwendungsnachweis.
  • Bei Unstimmigkeiten in der Abrechnung wird sich ggf. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter bei Ihnen zur Klärung der Fragen melden.
  • Nach Abschluss der Prüfung werden Sie benachrichtigt

Sonderfall:

Sollten Sie in einem Ausnahmefall schon vor dem Erhalt des offiziellen Bescheides mit dem Projekt beginnen müssen, müssen Sie sich dies nach Antragstellung gesondert genehmigen lassen (Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbeginn).

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst Kulturförderung, Abt. IV

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Förderung eines Projekts können Sie nur als Vertreterin oder Vertreter eines in Hessen ansässigen eingetragenen Vereins, einer gGmbH, eines freien bzw. öffentlichen Trägers, einer Stadt oder Kommune oder in bestimmten Fällen als natürliche Person stellen.

Einen Antrag auf ein Stipendium können Sie nur als natürliche Person stellen.

Etwaige Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Förderrichtlinien und Informationen auf den Webseiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung des geplanten Projekts in Hessen
  • Finanzierungsplan
  • Weitere Förderer des Projekts
  • Freistellungsbescheid

Welche Unterlagen darüber hinaus in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Programme mit Juryentscheidungen haben feste Antragsfristen, die auf der nachstehend genannten Website bei den einzelnen Förderprogrammen aufgelistet sind. Späteste Antragstellung für alle anderen Programme ist 8 Wochen vor Projektbeginn (Projektbeginn ist das Eingehen der ersten finanziellen Verpflichtung im Rahmen des Projekts) und spätestens bis Mitte September für Projekte noch im laufenden Kalenderjahr.

Rechtsbehelf

Gegen den Bewilligungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.

Anträge / Formulare

  • Antragsformular digital verfügbar
  • OnlineVerfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

Wichtiges im Überblick

Ottilie-Roederstein-Stipendium

In dem Stipendienprogramm werden jährlich Stipendien an herausragende Künstlerinnen oder Künstlerinnengruppen aller Sparten in drei Kategorien vergeben.

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Theaterförderung

Unterstützt wird die freie Theaterszene mit Projektzuschüssen und durch die Förderungen von Produktionen allgemein, Produktionen für Kinder und Jugendliche, Gastspielen im ländlichen Raum, Festivals , Festspielen, Veranstaltungen, Verbandsarbeit und ähnlichen Vorhaben.

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Film- und Medienförderung

Gefördert wird die regionale Film-, Kino- und Festivalkultur mit dem Ziel, Vielfalt und Qualität zu steigern und den Film- und Medienstandort Hessen zu stärken.

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Literaturförderung

Gewährt werden Zuwendungen für Projekte, in deren Zentrum die Vermittlung von Literatur, Leseförderung bzw. die Entstehung von Literatur steht. Vergeben werden ferner jährlich Arbeitsstipendien an Autor*innen. Diese Förderung zielt darauf, durch einen finanziellen Beitrag bei wirtschaftlichen Engpässen auszuhelfen, um die Arbeit an literarischen Werken zu unterstützen.

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Regionale Kulturförderung

Gewährt werden Zuwendungen für Projekte der regionalen Kulturarbeit, die in regionaler Anbindung das Kulturleben bereichern.

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Internationaler Kulturaustausch

Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung des Austausches auf internationaler Ebene und zwischen den Regionen Europas, durch die Förderung von Kulturprojekten von im Ausland lebenden und arbeitenden Künstlern in Hessen und Projekten von in Hessen lebenden und arbeitenden Künstlern im Ausland. Eine besondere Beachtung finden dabei Projekte, die in oder mit den hessischen Partnerregionen realisiert werden. Darüber hinaus soll das Programm hessische Künstler und Künstlergruppen in der Weiterentwicklung ihrer Arbeit fördern, darum sollen vorrangig künstlerische Kooperationen unterstützt werden, die einen gegenseitigen und möglichst gleichberechtigten Austausch der Teilnehmenden befördern und oder partizipativen Charakter aufweisen.

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Heimat und Brauchtum

Ziel des Förderprogramms ist es, Vereine bei dem Erhalt und der Pflege des Brauchtums in Hessen zu unterstützen sowie die lokale, regionale und landesweite Identitätsbildung zu fördern. In diesem Zusammenhang soll die Heimat- und Landesforschung gestärkt werden. Gefödert werden Projekte der Heimat- und Brauchtumspflege durch Heimat- und Geschichtsvereine, Vereine oder Institutionen, die in ihrer Satzung die kulturelle Brauchtumspflege verankert haben.

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Kulturelle Bildung

Ziel des Förderprogramms ist die Ermöglichung kultureller Bildungsprojekte, die zielgruppenorientiert und mit professioneller Rahmung konzipiert und durchgeführt werden und ihren inhaltlichen Fokus auf die ästhetisch-künstlerischen Aspekte kultureller Bildung legen. Durch diese partizipativen Angebote wird die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur ermöglicht und kulturelle Teilhabe in kreativen Prozessen erfahrbar.

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Stärkung ländlicher Raum

Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung und der Ausbau von Kultur in ländlichen Räumen sowie die (Be-)Förderung ihrer Nutzung. So sollen Kulturakteur*innen unterstützt und die Teilhabe auch in strukturschwachen Gebieten gefördert werden. Durch Aktivierung und Partizipation sollen chancengerechte Zugänge zum gesellschaftlichen Miteinander geschaffen werden.

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Kulturelles Raumprogramm

Gewährt werden Zuwendungen für künstlerische und kulturelle Projekte (z. B. Residenzprojekte, Ausstellungsprojekte, Kulturprogramme unterschiedlicher Sparten) vorzugsweise im ländlichen Raum. Im Rahmen der Projekte sollen für einen begrenzten Zeitraum Räumlichkeiten zweckgebunden zur Verfügung gestellt und Bürgerinnen und Bürgern einbezogen werden bzw. den Zugang ermöglicht bekommen. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit einer Laufzeit von mindestens einer Woche.

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Förderung von Musikschulen

Gewährt werden Zuwendungen für Träger von Musikschulen nach Maßgabe der Musikschulförderrichtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen.

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Musikprojekte

Gewährt werden Zuwendungen den hessischen Sängerbünden und den hessischen Musikverbänden als tragende Säulen des Laienmusizierens in Hessen. Darüber hinaus werden Projekte mit Konzentration auf die professionelle nicht institutionell geförderte Freie Szene gefördert, die im Interesse des Landes Hessen stehen (bspw. Konzertreihen oder Festivals).

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Robert Gernhardt Preis

Der Robert Gernhardt Preis wir für ein unvollendetes literarisches Werk an Autor*innen vergeben.

Zum Onlinedienst

Erhalt des schriftlichen Kulturguts

Um das kulturelle Erbe Hessens dauerhaft zu sichern und damit für zukünftige Generationen zu erhalten, werden Maßnahmen zum Originalerhalt von Archiv- und Bibliotheksgut gefördert.

Zum Onlinedienst


Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 2

Rheinstraße 23,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 32-0
Fax: +49 611 32-169000
E-Mail: Theaterfoerderung@hmwk.hessen.de
E-Mail: Musikfoerderung@hmwk.hessen.de
Web: www.hmwk.hessen.de


Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat V 3

Rheinstraße 23,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: 0611 32165300
Fax: +49 611 32-169000
E-Mail: LPBestandserhaltung@hmwk.hessen.de
Web: www.hmwk.hessen.de


Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 3

Rheinstraße 23,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 32-0
Fax: +49 611 32-169000
E-Mail: Roedersteinstipendium@hmwk.hessen.de
E-Mail: kulturellebildung@hmwk.hessen.de
E-Mail: jugendkunstschulen@hmwk.hessen.de
E-Mail: raumprogramm@hmwk.hessen.de
E-Mail: laendlicheraeume@hmwk.hessen.de
E-Mail: kuenstlerhilfe@hmwk.hessen.de
Web: www.hmwk.hessen.de


Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 4

Rheinstraße 23,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 32-0
Fax: +49 611 32-169000
E-Mail: Film-Medienfoerderung@hmwk.hessen.de
Web: www.hmwk.hessen.de


Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 1

Rheinstraße 23,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 32-0
Fax: +49 611 32-169000
E-Mail: Kulturfoerderung@hmwk.hessen.de
E-Mail: Literaturfoerderung@HMWK.Hessen.de
E-Mail: Robert-Gernhardt-Preis@HMWK.Hessen.de
Web: www.hmwk.hessen.de

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