Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Rechtsgrundlage
Wichtiges im Überblick
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz
Wilhelminenstraße 1-3,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon: +49 6151 12-5002
Fax: +49 6151 12-6531
E-Mail: Landwirtschaft@rpda.hessen.de
E-Mail: Fischerei@rpda.hessen.de
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