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Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen. 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch,
  • die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
     

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Welche Unterlagen werden benötigt?

Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Wichtiges im Überblick


Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

Heinrich-Hertz-Str. 5,
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de
Web: https://hlfgp.hessen.de/

Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen