Elterngeld Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Sie werden Eltern und haben Fragen zum Thema Elterngeld? Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.
Zuständige Stelle
Elterngeld müssen Sie schriftlich bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Wichtiges im Überblick
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Walter-Möller-Platz 1,
60439 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1567-1
Fax: +49 611 327644883
E-Mail: havs-fra@havs-fra.hessen.de
Web: https://www.versorgungsamt-hessen.de