Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen
Leistungsbeschreibung
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:
- Ärztinnen und Ärzte
- Personen in Gesundheitsfachberufen
- Apothekerinnen und Apotheker
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:
- Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
- Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Hebammen
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
Verfahrensablauf
Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:
- Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
- Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
- Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
- Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
- Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag
- Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
- gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weiterführende Informationen
Wichtiges im Überblick
Erstantrag elektronischer Heilberufsausweis
Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung
Elektronisches Gesundheitsberuferegister
Telefon: +49 251 411-0
Fax: +49 251 411-2525
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Web: https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/index.html
Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Domplatz 1-3,
48143 Münster, Stadt
Telefon: +49 251 411-1679
E-Mail: info@egbr.de