Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Leistungsbeschreibung
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.
Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.
Verfahrensablauf
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie reichen Ihre Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach
Zuständige Stelle
Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:
- Unfallort / Ort des Schadensfalles
- geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen)
- verursachende Gefahrstoff
- Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
- Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
- Unfallzeitpunkt
- Unfallhergang
- Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis
Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:
- Beschäftigungsort
- geschädigte Person(en) (Namen)
- Verursachende Gefahrstoffe
- Genaue Angabe der Tätigkeit
- Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
- Verantwortliche Person
- Gefährdungsbeurteilung
Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.
Wichtiges im Überblick
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17,
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 3309-2545
Fax: +49 611 3276-48655
E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz