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Brandschutz

Leistungsbeschreibung

Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen  den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.

Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.

Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).

An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
 

Landkreis Hochtaunuskreis

An wen muss ich mich wenden?

Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den  Stichworten "Feuerwehr" und  "Katastrophenschutz".
 

Wichtiges im Überblick


Hochtaunuskreis - Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 ,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Telefon: 06172 999-0
Fax: 06172 999-9800
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Web: https://www.hochtaunuskreis.de


Katastrophenschutz

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1215
E-Mail: katastrophenschutz@friedrichsdorf.de

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?