Bewerbung für ein Studium mit ausländischen Schul- und Studienabschlusszeugnissen
Leistungsbeschreibung
Staatliche Hochschulen
Wenn Sie mit einem ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss an einer staatlichen Hochschule studieren möchten, muss Ihr Abschluss zum Hochschulzugang berechtigen.
Liegt die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang vor, sind evtl. noch weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Diese sind nicht für alle Hochschulen und Studiengänge gleich. Einige Studiengänge verlangen den Nachweis besonderer fachlicher Kompetenzen.Sprachkenntnisse sind ebenfalls nachzuweisen.
Die staatlichen hessischen Hochschulen stellen Informationen und Beratungsangebote zu diesen Voraussetzungen für Sie bereit.
Die Hochschulen unterstützen Sie dabei, sich auf Studiengänge in Hessen frist- und formgerecht bewerben zu können und geben Auskunft darüber, welche Unterlagen und Nachweise Sie vorlegen müssen.
Einige Hochschulen haben die Prüfung der ausländischen Zeugnisse an externe Dienstleister ausgelagert, zum Beispiel an uni-assist e.V. Dafür können Kosten anfallen.
Private Hochschulen und Berufsakademien
Studienbewerber:innen mit ausländischen Bildungsnachweisen dürfen ein Studium an einer privaten Hochschule oder Berufsakademie nur aufnehmen, wenn ihre Bildungsnachweise als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt sind.
Für die Aufnahme eines Studiums an einer privaten Hochschule, staatlich anerkannten Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule in Hessen prüft und bewertet das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Gleichwertigkeit der ausländischen Bildungsnachweise.
Die ausländischen Bildungsnachweise müssen von den Studienbewerber:innen direkt bei den privaten Hochschulen und Berufsakademien eingereicht werden. Die privaten Hochschulen und Berufsakademien reichen dann die vorzulegenden Unterlagen entweder auf digitalem Weg oder auf dem Postweg beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.
Verfahrensablauf
An staatlichen Hochschulen:
Wenn Sie sich mit einem ausländischen Zeugnis für ein Studium in Hessen bewerben wollen, informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Webseiten der einzelnen Hochschulen, da die Bewerbungsverfahren und -fristen der Hochschulen unterschiedlich geregelt sind. Ob Sie die Bewerbung schriftlich (analog) oder elektronisch einreichen müssen, erfahren Sie ebenfalls dort.
In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:
- Sie reichen Ihre Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen bei der Hochschule ein
- Ihre Zeugnisse und Nachweise werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geprüft. Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen nachgefordert
- Das positive Ergebnis der Prüfung führt zu einer Teilnahme am Zulassungserfahren
An privaten Hochschulen und Berufsakademien:
Die Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung können auf dem Postweg oder auf digitalem Weg beantragt werden. Hierfür reichen die privaten Hochschulen und Berufsakademien den Antrag zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung mit den vorzulegenden Unterlagen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.
- Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst prüft die eingereichten Unterlagen.
- Für die Prüfung der Unterlagen wird eine Verwaltungsgebühr fällig.
- Über die Anerkennung der ausländischen Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung wird ein Bescheid ausgestellt.
- Im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses werden Sie über den Grund der Ablehnung informiert.
Wenn Sie die Unterlagen auf dem Postweg eingereicht haben, erhalten Sie diese auf dem Postweg zurück.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen an einer staatlichen hessischen Hochschule für ein Studium bewerben, wird von der jeweiligen Hochschule geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben.
Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen für ein Studium an einer privaten Hochschule, einer staatlich anerkannten Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule bewerben, bewertet das Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Hochschulzugangsberechtigung.
Voraussetzungen
- Sie haben Interesse an einem Studium in Hessen und bringen einen Schulabschluss mit, der nicht an einer deutschen Schule erworben wurde oder Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss
- Sie müssen sich form und fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen bewerben
- Sie müssen im Ausland erworbene Bildungsnachweise einreichen, die laut den Bewertungsvorschlägen der KMK, veröffentlicht in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, den Hochschulzugang eröffnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
An staatlichen Hochschulen:
- Allgemeine Bewerbungsunterlagen (je nach Studiengang, bzw. Regeln der Hochschulen)
- Dazu gehören alle bisherigen Schulabschluss und Hochschulzeugnisse, übersetzt gemäß den Vorgaben der jeweiligen Hochschule und in beglaubigter Kopie
- Ein ausreichender Sprachnachweis für die jeweilige Studiengangsprache
- APSZertifikat für Bewerberinnen und Bewerber aus China und Vietnam
An privaten Hochschulen und Berufsakademien:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Identitätsnachweis
- Ausländische(r) Bildungsnachweis(e) (begl. Kopie)
- Fächer und Notenübersicht (begl. Kopie)
- Ggf. Übersetzungen und Transliterationen der o.g. Nachweise
Welche Gebühren fallen an?
An staatlichen Hochschulen:
- Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule, ob Gebühren anfallen.
An privaten Hochschulen und Berufsakademien:
- Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 110 bis zu 160 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bewerbungsfristen werden von den einzelnen hessischen Hochschulen festgelegt. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten und beachten Sie die Bewerbungsfristen für die zulassungsbeschränkten Studiengänge.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann bis zu acht Wochen dauern.
Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.
Soweit gutachterliche Stellungnahmen zu den ausländischen Zeugnissen eingeholt werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid bezüglich Ihrer Bewerbung entnehmen
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
An staatlichen Hochschulen:
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
An privaten Hochschulen und Berufsakademien:
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Bewerbungsfristen, -anforderungen und -abläufe beschreiben die Hochschulen in der Regel ausführlich auf ihren Webseiten. Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bietet anabin.
Informationen sind in der Regel auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Wichtiges im Überblick
Frankfurt University of Applied Sciences
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Hochschule Darmstadt
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Hochschule Fulda
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen. Die Überprüfung der Zeugnisse erfolgt im Rahmen des Aufnahmeverfahrens
Hochschule Geisenheim
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Hochschule RheinMain
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Justus-Liebig-Universität Gießen
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Hochschule für Bildende Künste - Städelschule
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen.
Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht für eine Bewebung notwendig. Sie können eine solche ihrer Bewerbung als Scan beifügen – eine Authentifizierung ist nicht nötig. Halten Sie etwaige Nachweise für den Upload im PDF-, JPG- oder PNG-Format bereit.
Technische Universität Darmstadt
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Universität Kassel
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Technische Hochschule Mittelhessen
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Philipps-Universität Marburg
Sie können die Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen online beantragen
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (nur für private Hochschulen und Berufsakademien!)
Wenn Sie mit ausländischen Bildungsnachweisen an einer privaten Hochschule oder Berufsakademie studieren wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Hochschule oder Berufsakademie. Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: wissenschaft.hessen.de/studieren/zugang-und-zulassung/kontakt-privathochschulen-berufsakademien. Diese Leistung ist nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Hochschulen und Berufsakademien, die ausländische Bildungsnachweise zur Bewertung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst einreichen. Ein direktes Einreichen der Unterlagen durch Studienbewerberinnen und Studienbewerber ist nicht möglich.
Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)
Schöfferstraße 3,
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
E-Mail: info@h-da.de
Web: https://www.h-da.de
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat II 6 A
Rheinstraße 23,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 32-0
Fax: +49 611 32-169000
E-Mail: poststelle@hmwk.hessen.de
Web: www.hmwk.hessen.de
Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
Wiesenstraße 14,
35390 Gießen, Universitätsstadt
Telefon: +49 641 309-0
Telefon: +49 641 309-2901
E-Mail: info@thm.de
Web: https://www.thm.de/site/
Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
Dürerstraße 10,
60596 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 605008-0
Telefon: +49 69 605008-39
Fax: +49 69 605008-66
E-Mail: studierendensekretariat@staedelschule.de
Web: https://www.staedelschule.de
Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
Von-Lade-Straße 1,
65366 Geisenheim
Telefon: +49 6722 502-305
Fax: +49 6722 502-212
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de
Web: https://www.hs-geisenheim.de
Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt
Karolinenplatz 5,
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon: +49 6151 16-26999
Fax: +49 6151 16-25082
E-Mail: studierendenservice@tu-darmstadt.de
Web: https://www.tu-darmstadt.de
Studierendensekretariat der Universität Kassel
Mönchebergstraße 19,
34125 Kassel, documenta-Stadt
Moritzstraße 18,
34125 Kassel, documenta-Stadt
Telefon: +49 561 804-2205
E-Mail: studieren@uni-kassel.de
Web: https://www.uni-kassel.de
Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
Schlossstraße 31,
63065 Offenbach am Main, St.
Telefon: +49 69 80059-201
E-Mail: studieninfo@hfg-offenbach.de
Web: www.hfg-offenbach.de
Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1,
60318 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1533-0
Telefon: +49 69 1533-3666
Fax: +49 69 1533-2500
E-Mail: studienbuero@fra-uas.de
Web: https://www.frankfurt-university.de/
Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
Goethestraße 58,
35390 Gießen, Universitätsstadt
Telefon: +49 641 99-16400
Fax: +49 641 99-12159
E-Mail: bewerbung@uni-giessen.de
Web: https://www.uni-giessen.de
Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-W.-Adorno-Platz 6,
60001 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 798-3838
Fax: +49 69 7982-8383
E-Mail: sli-web@uni-frankfurt.de
Web: https://www.uni-frankfurt.de
Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstr. 29-39,
60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 154007-0
E-Mail: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de
Web: https://www.hfmdk-frankfurt.de
Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg
Biegenstraße 10,
35032 Marburg, Universitätsstadt
Biegenstraße 10,
35032 Marburg, Universitätsstadt
Telefon: +49 6421 28-22222
Telefon: +49 6421 28-20
Fax: +49 6421 28-22020
E-Mail: studierendensekretariat@uni-marburg.de
E-Mail: info@uni-marburg.de
Web: https://www.uni-marburg.de
Studienbüro der Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18,
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 9495-1560
Telefon: +49 611 9495-01
Telefon: +49 611 9495-1555
E-Mail: studieren@hs-rm.de
Web: https://www.hs-rm.de/de/
Studienbüro der Hochschule Fulda
Leipziger Straße 123,
36037 Fulda
Leipziger Straße 123,
36037 Fulda
Telefon: +49 661 9640-0
Telefon: +49 661 9640-1420
Fax: +49 661 9640-1229
E-Mail: infothek@hs-fulda.de
Web: https://www.hs-fulda.de/
Rechtsgrundlage
- § 60 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)
- Verwaltungsvorschrift zum Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen