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Beurlaubung vom Studium beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten oder persönlichen Grund nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus.

Verfahrensablauf

  • Jede Hochschule stellt einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen.
  • Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann.

Voraussetzungen

  • ist es, an der entsprechenden Hochschule eingeschrieben zu sein.
  • Für eine Beurlaubung ist ein Grund anzugeben und nachzuweisen, siehe: Erforderliche Unterlagen.
  • Eine rückwirkende Beurlaubung, für ein bereits abgeschlossenes Semester, ist nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beurlaubungsantrag der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe:

  • Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder ein Attest nachgewiesen werden.
  • Mutterschutzfrist oder Elternzeit, nachgewiesen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde
  • Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung
  • Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund
  • Mitwirkung in ernannter oder gewählter Eigenschaft in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die  Mitgliedschaft und den Zeitaufwand
  • Nachweis eines studienbedingten Praktikums
  • Studienbedingter Auslandsaufenthalt, nachzuweisen durch eine Teilnahmebescheinigung an einem  Austauschprogramm oder einer Bestätigung der aufnehmenden Hochschule im Ausland

Sonstige wichtige Gründe, die dargelegt und wenn möglich belegt werden müssen

Welche Gebühren fallen an?

Es besteht die Möglichkeit, sich den Anteil für das Semesterticket erstatten zu lassen. Sie können sich hierzu an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden und sich informieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Beurlaubung ist entsprechend der Frist der jeweiligen Hochschule zu stellen.

Rechtsbehelf

Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Beurlaubung kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang beziehungsweise Kenntnisnahme der Ablehnung.

Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bemerkungen

Während einer Beurlaubung bleibt der studentische Status erhalten.

Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Studienleistungen können nur in Ausnahmefällen während einer Beurlaubung erbracht werden.

Der Anteil des Semestertickets am Semesterbeitrag kann für das Semester der Beurlaubung auf Antrag vom Allgemeinen Studierendendausschuss (AStA) zurückerstattet werden.

Eine rückwirkende Beurlaubung für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.

Wichtiges im Überblick

Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Sie können ein Urlaubssemester an Ihrer Hochschule online beantragen

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Hochschule Darmstadt

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Hochschule Fulda

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Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main

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Hochschule RheinMain

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Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

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Hochschule für Bildende Künste - Städelschule

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Technische Universität Darmstadt

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Universität Kassel

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Justus-Liebig-Universität Gießen

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Frankfurt University of Applied Sciences

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Technische Hochschule Mittelhessen

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Philipps-Universität Marburg

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Hochschule Geisenheim

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Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)

Schöfferstraße 3,
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

E-Mail: info@h-da.de
Web: https://www.h-da.de


Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen

Wiesenstraße 14,
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 309-0
Telefon: +49 641 309-2901
E-Mail: info@thm.de
Web: https://www.thm.de/site/


Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main

Dürerstraße 10,
60596 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 605008-0
Telefon: +49 69 605008-39
Fax: +49 69 605008-66
E-Mail: studierendensekretariat@staedelschule.de
Web: https://www.staedelschule.de


Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University

Von-Lade-Straße 1,
65366 Geisenheim

Telefon: +49 6722 502-305
Fax: +49 6722 502-212
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de
Web: https://www.hs-geisenheim.de


Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt

Karolinenplatz 5,
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 16-26999
Fax: +49 6151 16-25082
E-Mail: studierendenservice@tu-darmstadt.de
Web: https://www.tu-darmstadt.de


Studierendensekretariat der Universität Kassel

Mönchebergstraße 19,
34125 Kassel, documenta-Stadt

Moritzstraße 18,
34125 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: +49 561 804-2205
E-Mail: studieren@uni-kassel.de
Web: https://www.uni-kassel.de


Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main

Schlossstraße 31,
63065 Offenbach am Main, St.

Telefon: +49 69 80059-201
E-Mail: studieninfo@hfg-offenbach.de
Web: www.hfg-offenbach.de


Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences

Nibelungenplatz 1,
60318 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 1533-0
Telefon: +49 69 1533-3666
Fax: +49 69 1533-2500
E-Mail: studienbuero@fra-uas.de
Web: https://www.frankfurt-university.de/


Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen

Goethestraße 58,
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 99-16400
Fax: +49 641 99-12159
E-Mail: bewerbung@uni-giessen.de
Web: https://www.uni-giessen.de


Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Theodor-W.-Adorno-Platz 6,
60001 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 798-3838
Fax: +49 69 7982-8383
E-Mail: sli-web@uni-frankfurt.de
Web: https://www.uni-frankfurt.de


Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

Eschersheimer Landstr. 29-39,
60322 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 154007-0
E-Mail: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de
Web: https://www.hfmdk-frankfurt.de


Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg

Biegenstraße 10,
35032 Marburg, Universitätsstadt

Biegenstraße 10,
35032 Marburg, Universitätsstadt

Telefon: +49 6421 28-22222
Telefon: +49 6421 28-20
Fax: +49 6421 28-22020
E-Mail: studierendensekretariat@uni-marburg.de
E-Mail: info@uni-marburg.de
Web: https://www.uni-marburg.de


Studienbüro der Hochschule RheinMain

Kurt-Schumacher-Ring 18,
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 9495-1560
Telefon: +49 611 9495-01
Telefon: +49 611 9495-1555
E-Mail: studieren@hs-rm.de
Web: https://www.hs-rm.de/de/


Studienbüro der Hochschule Fulda

Leipziger Straße 123,
36037 Fulda

Leipziger Straße 123,
36037 Fulda

Telefon: +49 661 9640-0
Telefon: +49 661 9640-1420
Fax: +49 661 9640-1229
E-Mail: infothek@hs-fulda.de
Web: https://www.hs-fulda.de/

Rechtsgrundlage