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Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

Leistungsbeschreibung

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Wichtiges im Überblick

Rechtsgrundlage