Skip to main content

Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
  • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
  • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
  • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
  • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
  • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

Voraussetzungen

-    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

Welche Unterlagen werden benötigt?

-    Anhörungsbogen
-    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Einspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein

Herausgebende Stelle

Zuständige Ordnungsbehörde

Wichtiges im Überblick

OWIG Anhörung

Im Rahmen der Online-Anhörung haben Betroffene in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen auf den jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal anzumelden.

 

Hier können beispielsweise Beweisfotos aufgerufen werden oder es besteht die Möglichkeit, sich in dem Verfahren zu äußern. Die Antwort wird unmittelbar dem Verfahren zugeordnet und es entfallen Postwege und Portokosten. Verwarngelder und Bußgelder können mit PayPal in der Online-Anhörung direkt bezahlt werden.“

 

Sorge, dass die Daten und Fotos für andere Internetnutzer sichtbar sind, muss nicht bestehen!

Nur mit gültigen Zugangsdaten können die Informationen zum Vorgang aus der Datenbank aufgerufen werden. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird der Zugriff verweigert.

Zum Onlinedienst


Straßenverkehrsbehörde

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1217
Telefon: 06172 731-1298
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@friedrichsdorf.de

Rechtsgrundlage