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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

Was sollte ich noch wissen?

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Wichtiges im Überblick

Übermittlungssperre Meldedaten

Ohne Angabe von Gründen kann jede antragstellende Person der Übermittlung der Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und ähnlichen Organisationen widersprechen.

 

Dasselbe gilt auch für die Übermittlung der Meldedaten aus Anlass eines Alters- und Ehejubiläums an Mandatsträger/-innen, Presse oder Rundfunk.

 

Die Weitergabe der Meldedaten an Adressbuchverlage sowie die Übermittlung an die Religionsgesellschaft der glaubensverschiedenen Eheleute sind ebenfalls unzulässig.

 

Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich die persönlichen Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Auch dieser Datenübermittlung kann widersprochen werden.

Zum Onlinedienst


Einwohnermeldeamt

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1231
Telefon: 06172 731-1316
Telefon: 06172 731-1232
E-Mail: einwohnermeldeamt@friedrichsdorf.de

Rechtsgrundlage