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Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

Leistungsbeschreibung

Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele
  • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Verfahrensablauf

  • Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde,
    • elektronisch oder
    • schriftlich.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.

In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

Weiterführende Informationen

Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die wirksamen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist dies ebenfalls verpflichtend.

Wichtiges im Überblick

Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen