Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Landkreis Hochtaunuskreis
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Ausländerbehörde.
Rechtsgrundlage
Wichtiges im Überblick
Hochtaunuskreis - Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 ,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon: 06172 999-0
Fax: 06172 999-9800
E-Mail: auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de
E-Mail: asyl@hochtaunuskreis.de
E-Mail: einbuergerungen@hochtaunuskreis.de
E-Mail: personenstandswesen@hochtaunuskreis.de
Web: https://www.hochtaunuskreis.de