Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes
Leistungsbeschreibung
Falls Sie als Bewachungsunternehmer oder eine ihrer Wachpersonen im Wachdienst von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder von Reizstoffsprühgeräten Gebrauch gemacht haben, ist dies unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt) und - falls noch keine Anzeige nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Bewachungsverordnung erfolgt ist - zugleich an die zuständige Polizeidienststelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formlose Mitteilung ist ausreichend.
Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Wichtiges im Überblick
Stadtpolizei
Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf
Telefon: 06172 731-1324
Telefon: 06172 731-1325
Telefon: 06172 731-1326
Telefon: 06172 731-1327
E-Mail: stadtpolizei@friedrichsdorf.de