Antrag auf Eichung Entgegennahme für Taxen und Mietwagen
Leistungsbeschreibung
Damit der Fahrgast, dem durch das Taxameter oder den Wegstreckenzähler ermittelten Fahrpreis vertrauen kann, überprüft
diezuständigeEichbehördejährlichbei allen Taxen die korrekte
Funktionsweise des Taxameters. Die Wegstreckenzählerin
Mietwagen werden im zweijährigenRhythmus überprüft. Dies ist
durch die Eichpflicht dieser Geräte gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdemist eine Eichung eines Taxameters, Fahrpreisanzeigers
oderWegstreckenzählersstets erforderlich nach:
- erneuter Programmierung oder Wegimpulsanpassung eines eingebauten Gerätes oder
- Reparatur / Instandsetzung eines eingebauten, bereits konformitätsbewertetenbzw. geeichten Messgerätesoder
- Austausch eines Messgerätesin Bestandstaxen bzw. Mietwagen ohne Änderungder Fahrzeugnutzung (Taxi bleibt Taxi bzw. Mietwagen bleibt Mietwagen).
DieEichung erfolgt auf dem Rollenprüfstandund der Messstrecke
und kann über das ganze Jahr verteilt erfolgen.
Siemüssendie Eichung beim zuständigenEichamt beantragen. Zur
VerlängerungderEichfrist müssenSiedie Eichung mindestens
zehn Wochen vor deren Ablauf beantragen unddas Ihrerseits
Erforderliche getan haben, hierdas Fahrzeug zu den bekannten
Öffnungszeitenbeim Eichamt vorgestellt haben.
Siesind als Verwender oder Verwenderin einesMessgerätsverpflichtet, das Taxi
oderden Mietwagen von einem geeigneten Fahrer oder einer geeigneten Fahrerin zur Eichung vorstellen zu lassen. Der Fahrer oder die Fahrerin muss in derLage sein bei derPrüfungauf demRollenprüfstanddasEinfahren indenPrüfstand,das Absenken, sowiedas Lenken des Taxis oderdes Mietwagens während dergesamten Dauer der Eichung als Fahrer oder Fahrerin durchzuführen.Die Methode der messtechnischen Prüfungwird vom zuständigenEichamt bestimmt.
BeiderEichung bzw. Konformitätsbewertungund Verwendung von
Taxametern und Wegstreckenzählernist es erforderlich, dass das
Fahrzeug mitderzulässigenBereifung ausgerüstetist. Früher
wurdendie erlaubten Reifengrößen imFahrzeugschein und im
Fahrzeugbrief eingetragen. Diese wurden durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ersetzt.
Verfahrensablauf
AlsVerwender oder Verwenderin von Taxametern oder WegstreckenzählernmüssenSiedie Eichung Ihres Taxis oder Mietwagen schriftlich oder online beantragen
Anschließendvereinbaren Sieeinen Termin mitdemzuständigen
Eichamt.
Siesind als Verwender oder Verwenderin einesMessgeräts verpflichtet, das Taxi oderden Mietwagen von einem geeigneten Fahrer oder einer geeigneten Fahrerin zur Eichung vorstellen zu lassen. Die Fahrerin oder der Fahrer muss in derLage sein, bei derPrüfungauf demRollenprüfstanddasEinfahren indenPrüfstand,das Absenken sowiedas Lenken des Taxis oderdes Mietwagens während dergesamten Dauer der Eichung als Fahrerin oder Fahrer durchzuführen.Die Methode der messtechnischen Prüfungwird vom zuständigenEichamt bestimmt.
HältdasTaxi oder der Mietwagen bei der eichtechnischen Prüfung
dieAnforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für
eine weitere Eichfrist die ZulässigkeitderVerwendung im
geschäftlichenVerkehr zum Ausdruck gebracht.
Voraussetzungen
Geeicht werden könnennur Taxen und Mietwagen, wenn sie den wesentlichen Anforderungen der Mess- und Eichverordnung entsprechen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Nachweis der Reifengröße).
Welche Gebühren fallen an?
Diefürdie Eichung von Taxen und Mietwagen erhobenen Gebühren werden bundeseinheitlich durch die GebührenverordnungzumMess-und Eichwesen (Mess- undEichgebührenverordnung- MessEGebV) geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
ZehnWochen vor Ablauf der mitder Inbetriebnahme beginnenden Eichfrist (Eichgültigkeit Taxameter 1 Jahr, Wegstreckenzähler 2 Jahre) müssenSieeinen Eichantrag alsMessgeräteverwender oder Messgeräteverwenderin(Taxen- bzw. Mietwagenunternehmen) bei einer Betriebsstelle (Eichamt) stellen.
Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 3 Satz 1 Mess- und Eichverordnung
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie Ihr geeichtes Taxioder Ihren geeichten
Mietwagen mit einer fürdas Fahrzeug nicht zugelassenen
Bereifung verwenden, ist dies nicht bestimmungsgemäß,da
dieRichtigkeit der Messung nicht gewährleistetist. Es
handeltsich um eine Ordnungswidrigkeit.
Wichtiges im Überblick
Hessische Eichdirektion
Holzhofallee 3,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon: +49 6151 9501-0
Fax: +49 6151 9501-102
E-Mail: poststelle@hed.hessen.de
Web: https://hed.hessen.de