Skip to main content

Antrag auf Eichung Entgegennahme für Taxen und Mietwagen

Leistungsbeschreibung

Damit der Fahrgast, dem durch das Taxameter oder den Wegstreckenzähler ermittelten Fahrpreis vertrauen kann, überprüft

diezuständigeEichbehördejährlichbei allen Taxen die korrekte

Funktionsweise des Taxameters. Die Wegstreckenzählerin

Mietwagen werden im zweijährigenRhythmus überprüft. Dies ist

durch die Eichpflicht dieser Geräte gesetzlich vorgeschrieben.

Außerdemist eine Eichung eines Taxameters, Fahrpreisanzeigers

oderWegstreckenzählersstets erforderlich nach:

  • erneuter Programmierung oder Wegimpulsanpassung eines eingebauten Gerätes oder
  • Reparatur / Instandsetzung eines eingebauten, bereits konformitätsbewertetenbzw. geeichten Messgerätesoder
  • Austausch eines Messgerätesin Bestandstaxen bzw. Mietwagen ohne Änderungder Fahrzeugnutzung (Taxi bleibt Taxi bzw. Mietwagen bleibt Mietwagen).

DieEichung erfolgt auf dem Rollenprüfstandund der Messstrecke

und kann über das ganze Jahr verteilt erfolgen.

Siemüssendie Eichung beim zuständigenEichamt beantragen. Zur

VerlängerungderEichfrist müssenSiedie Eichung mindestens

zehn Wochen vor deren Ablauf beantragen unddas Ihrerseits

Erforderliche getan haben, hierdas Fahrzeug zu den bekannten

Öffnungszeitenbeim Eichamt vorgestellt haben.

Siesind als Verwender oder Verwenderin einesMessgerätsverpflichtet, das Taxi

oderden Mietwagen von einem geeigneten Fahrer oder einer geeigneten Fahrerin zur Eichung vorstellen zu lassen. Der Fahrer oder die Fahrerin muss in derLage sein bei derPrüfungauf demRollenprüfstanddasEinfahren indenPrüfstand,das Absenken, sowiedas Lenken des Taxis oderdes Mietwagens während dergesamten Dauer der Eichung als Fahrer oder Fahrerin durchzuführen.Die Methode der messtechnischen Prüfungwird vom zuständigenEichamt bestimmt.

BeiderEichung bzw. Konformitätsbewertungund Verwendung von

Taxametern und Wegstreckenzählernist es erforderlich, dass das

Fahrzeug mitderzulässigenBereifung ausgerüstetist. Früher

wurdendie erlaubten Reifengrößen imFahrzeugschein und im

Fahrzeugbrief eingetragen. Diese wurden durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ersetzt.

Verfahrensablauf

AlsVerwender oder Verwenderin von Taxametern oder WegstreckenzählernmüssenSiedie Eichung Ihres Taxis oder Mietwagen schriftlich oder online beantragen

Anschließendvereinbaren Sieeinen Termin mitdemzuständigen

Eichamt.

Siesind als Verwender oder Verwenderin einesMessgeräts verpflichtet, das Taxi oderden Mietwagen von einem geeigneten Fahrer oder einer geeigneten Fahrerin zur Eichung vorstellen zu lassen. Die Fahrerin oder der Fahrer muss in derLage sein, bei derPrüfungauf demRollenprüfstanddasEinfahren indenPrüfstand,das Absenken sowiedas Lenken des Taxis oderdes Mietwagens während dergesamten Dauer der Eichung als Fahrerin oder Fahrer durchzuführen.Die Methode der messtechnischen Prüfungwird vom zuständigenEichamt bestimmt.

HältdasTaxi oder der Mietwagen bei der eichtechnischen Prüfung

dieAnforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für

eine weitere Eichfrist die ZulässigkeitderVerwendung im

geschäftlichenVerkehr zum Ausdruck gebracht.

Voraussetzungen

Geeicht werden könnennur Taxen und Mietwagen, wenn sie den wesentlichen Anforderungen der Mess- und Eichverordnung entsprechen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Nachweis der Reifengröße).

Welche Gebühren fallen an?

Diefürdie Eichung von Taxen und Mietwagen erhobenen Gebühren werden bundeseinheitlich durch die GebührenverordnungzumMess-und Eichwesen (Mess- undEichgebührenverordnung- MessEGebV) geregelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

ZehnWochen vor Ablauf der mitder Inbetriebnahme beginnenden Eichfrist (Eichgültigkeit Taxameter 1 Jahr, Wegstreckenzähler 2 Jahre) müssenSieeinen Eichantrag alsMessgeräteverwender oder Messgeräteverwenderin(Taxen- bzw. Mietwagenunternehmen) bei einer Betriebsstelle (Eichamt) stellen.

Rechtsgrundlage

§ 37 Abs. 3 Satz 1 Mess- und Eichverordnung

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Ihr geeichtes Taxioder Ihren geeichten

Mietwagen mit einer fürdas Fahrzeug nicht zugelassenen

Bereifung verwenden, ist dies nicht bestimmungsgemäß,da

dieRichtigkeit der Messung nicht gewährleistetist. Es

handeltsich um eine Ordnungswidrigkeit.

Wichtiges im Überblick


Hessische Eichdirektion

Holzhofallee 3,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 9501-0
Fax: +49 6151 9501-102
E-Mail: poststelle@hed.hessen.de
Web: https://hed.hessen.de

Rechtsgrundlage