Antrag auf Eichung Entgegennahme
Leistungsbeschreibung
Siemüssendie Eichung eines einzelnen Messgerätesoder einer
Stichprobe von Messgeräten aufEinhaltung gesetzlich festgelegter
Anforderungen durch eine Eichbehördebeantragen.
Geeicht werden könnennur Messgeräte,wenn sie messtechnisch
undihrerBeschaffenheit nach, die wesentlichen gesetzlichen
Anforderungen nach derMess-und Eichverordnung erfüllen.
HältdasMessgerätbei der eichtechnischen Prüfungdie
Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für
eine weitere Eichfrist die ZulässigkeitderVerwendung im
geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im
öffentlichenInteresse zum Ausdruck gebracht.
DieEichbehördenprüfenMessgeräte
- desHandels: z. B. Waagen, ZapfsäulenanTankstellen, Tankwagen fürMineralöl, Fahrpreisanzeiger in Taxis,
- desArbeits- und Umweltschutzes: z.B. Audiometer, Abgasmessgeräteund
- derPolizei: z.B. Atemalkoholmessgeräte,Radarmessgeräte
Fürdie verschiedenen Messgeräteartengibt es unterschiedliche
gesetzlich vorgeschriebene Eichgültigkeitsdauern, die inderMess-
undEichverordnung geregelt sind.
Verfahrensablauf
AlsVerwender oder Verwenderin vonMessgerätenmüssenSie die Eichung Ihres Messgeräts schriftlich oder online beantragen. DieEichung erfolgt inder Regel am Aufstellungsort des Messgerätes. Je nach Art des Messgerätes kann die Eichung im Rahmen einer Rundfahrt erfolgen. D.h. der oder die Eichbeamte kommt ohne Anmeldung zur Eichung vorbei (z.B. bei Ladenwaagen) oder es wird ein Termin mit Ihnen abgestimmt (z.B. bei Fahrzeugwaagen). MessgerätefürElektrizität,Gas, Wasser oder WärmemüssenSie einer staatlich anerkannten Prüfstellezur Eichung vorlegen. HältdasMessgerätbei der eichtechnischen Prüfungdie Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die ZulässigkeitderVerwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichenInteresse zum Ausdruck gebracht.
Voraussetzungen
Geeicht werden könnennur Messgeräte,wenn sie den
wesentlichen Anforderungen derMess-und Eichverordnung
entsprechen. DasMessgerätmuss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
- allgemeine Zulassung zur Eichung bzw. Baumusterprüfbescheinigung
- beiEG-Bauartzulassung: Bauartzulassung einer europäischenZulassungsbehörde
- Konformitätsbewertungnach nationalen Vorschiften, europäischerMessgeräterichtlinieoder nach europäischer Waagenrichtlinie (CE-Kennzeichnung)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Diefürdie Eichung vonMessgerätenerhobenen Gebührenwerden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnungzum Mess- und Eichwesen (Mess-undEichgebührenverordnung- MessEGebV) geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
EinAntrag auf Eichung ist mindestens zehn Wochen vor Ablaufder
Eichfrist zu stellen. Eine Weiterverwendung überdasEichfristende
hinausist danach nur auf Antrag möglich.Dies gilt nurfür
Messgeräte, deren Eichfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch
nicht beendet ist und wenn der Messgeräteverwenderdas
Erforderliche zur Durchführungder Eichung getan hat.
Bearbeitungsdauer
Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Wichtiges im Überblick
Hessische Eichdirektion
Holzhofallee 3,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon: +49 6151 9501-0
Fax: +49 6151 9501-102
E-Mail: poststelle@hed.hessen.de
Web: https://hed.hessen.de