Skip to main content

Antrag auf Eichung Entgegennahme

Leistungsbeschreibung

Siemüssendie Eichung eines einzelnen Messgerätesoder einer

Stichprobe von Messgeräten aufEinhaltung gesetzlich festgelegter

Anforderungen durch eine Eichbehördebeantragen.

Geeicht werden könnennur Messgeräte,wenn sie messtechnisch

undihrerBeschaffenheit nach, die wesentlichen gesetzlichen

Anforderungen nach derMess-und Eichverordnung erfüllen.

HältdasMessgerätbei der eichtechnischen Prüfungdie

Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für

eine weitere Eichfrist die ZulässigkeitderVerwendung im

geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im

öffentlichenInteresse zum Ausdruck gebracht.

DieEichbehördenprüfenMessgeräte

  • desHandels: z. B. Waagen, ZapfsäulenanTankstellen, Tankwagen fürMineralöl, Fahrpreisanzeiger in Taxis,
  • desArbeits- und Umweltschutzes: z.B. Audiometer, Abgasmessgeräteund
  • derPolizei: z.B. Atemalkoholmessgeräte,Radarmessgeräte

Fürdie verschiedenen Messgeräteartengibt es unterschiedliche

gesetzlich vorgeschriebene Eichgültigkeitsdauern, die inderMess-

undEichverordnung geregelt sind.

Verfahrensablauf

AlsVerwender oder Verwenderin vonMessgerätenmüssenSie die Eichung Ihres Messgeräts schriftlich oder online beantragen. DieEichung erfolgt inder Regel am Aufstellungsort des Messgerätes. Je nach Art des Messgerätes kann die Eichung im Rahmen einer Rundfahrt erfolgen. D.h. der oder die Eichbeamte kommt ohne Anmeldung zur Eichung vorbei (z.B. bei Ladenwaagen) oder es wird ein Termin mit Ihnen abgestimmt (z.B. bei Fahrzeugwaagen). MessgerätefürElektrizität,Gas, Wasser oder WärmemüssenSie einer staatlich anerkannten Prüfstellezur Eichung vorlegen. HältdasMessgerätbei der eichtechnischen Prüfungdie Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die ZulässigkeitderVerwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichenInteresse zum Ausdruck gebracht.

Voraussetzungen

Geeicht werden könnennur Messgeräte,wenn sie den

wesentlichen Anforderungen derMess-und Eichverordnung

entsprechen. DasMessgerätmuss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
  • allgemeine Zulassung zur Eichung bzw. Baumusterprüfbescheinigung
  • beiEG-Bauartzulassung: Bauartzulassung einer europäischenZulassungsbehörde
  • Konformitätsbewertungnach nationalen Vorschiften, europäischerMessgeräterichtlinieoder nach europäischer Waagenrichtlinie (CE-Kennzeichnung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Diefürdie Eichung vonMessgerätenerhobenen Gebührenwerden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnungzum Mess- und Eichwesen (Mess-undEichgebührenverordnung- MessEGebV) geregelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

EinAntrag auf Eichung ist mindestens zehn Wochen vor Ablaufder

Eichfrist zu stellen. Eine Weiterverwendung überdasEichfristende

hinausist danach nur auf Antrag möglich.Dies gilt nurfür

Messgeräte, deren Eichfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch

nicht beendet ist und wenn der Messgeräteverwenderdas

Erforderliche zur Durchführungder Eichung getan hat.

Bearbeitungsdauer

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

Rechtsgrundlage

§ 37 Abs.3 Satz 1 Mess- und Eichverordnung

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Wichtiges im Überblick


Hessische Eichdirektion

Holzhofallee 3,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 9501-0
Fax: +49 6151 9501-102
E-Mail: poststelle@hed.hessen.de
Web: https://hed.hessen.de

Rechtsgrundlage