Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Leistungsbeschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
An wen muss ich mich wenden?
Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit des Landratsamtes (Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt) ergibt sich für alle Elternteile, die im Hochtaunuskreis außer in Bad Homburg wohnen. Liegt der Wohnsitz im Bereich der Stadt Bad Homburg, so ist abweichend das Jugendamt der Stadt Bad Homburg zuständig.
Landkreis HochtaunuskreisWelche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Informationen zu Änderungen ab dem 01.Januar 2024 zum Unterhaltsvorschuss auf Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Herausgebende Stelle
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Wichtiges im Überblick
Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Hochtaunuskreis - Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 ,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon: 06172 999-0
Fax: 06172 999769813
E-Mail: Bildung_und_Teilhabe-50.60@hochtaunuskreis.de
E-Mail: wohngeld@hochtaunuskreis.de
E-Mail: uvg@hochtaunuskreis.de
E-Mail: ausbildungsfoerderung@hochtaunuskreis.de
Web: https://www.hochtaunuskreis.de
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Informationen zu Änderungen ab dem 01.Januar 2024 zum Unterhaltsvorschuss auf Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)